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#1 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 18.11.2007
Beiträge: 1
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Hallo zusammen,
nachdem die Suchfunktion nichts was meinem Fall ähnlich sieht zu Tage gefördert hat, richte ich mich einfach an das geballte Wissen hier im Forum. Die Situation ist folgende: Ich bin Fachinformatiker für Systemintegration im 3. Lehrjahr und stehe kurz vor meiner Abschlussprüfung. Allerdings ist es so, dass ich im Mai diesen Jahres eine fristlose Kündigung erhalten habe, da ich der Schule ferngeblieben bin. Daraufhin habe ich einen Anwalt eingeschaltet und es kam zu einem Schlichtungsverfahren, welches ich für mich entscheiden konnte. Ob es an der Abwesenheit meines Arbeitgebers lag, sei mal dahingestellt. Daraufhin kam es zu einem Termin vor dem Arbeitsgericht, bei welchem ich erneut Recht bekam und wieder eingestellt wurde, allerdings mit Befristung bis Ende November. Nun meine Frage: Was ist, wenn ich die Abschlussprüfung am Dienstag vergeige? Muss ich mir einen neuen Betrieb suchen um ein halbes Jahr weiter zu arbeiten und mich dann erneut zur Prüfung anmelden lassen und auch ein neues Abschlussprojekt erstellen oder kann ich auf eigene Kosten mit dem bereits eingereichten Projekt von diesem Jahr im Sommer erneut an der Prüfung teilnehmen? Ich habe bereits erfolglos nach meiner Kündigung einen Betrieb gesucht, bei dem ich noch ein halbes Jahr arbeiten kann und bin nun dementsprechend nervös, dass ich bei evtl. nicht bestandener Prüfung 3 Jahre umsonst die Ausbildung gemacht habe. Für eine aufschlussreiche Antwort wäre ich zutiefst dankbar. |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.01.2004
Ort: Mannheim
Beiträge: 451
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Normalerweise kannst Du nach einer nicht bestandenen Abschlussprüfung die Verlängerung Deines Ausbildungsvertrages beantragen - und der Betrieb muss dem stattgeben! Allerdings gilt das IMHO nicht für Wiederholer - und da Du ja schon ein Abschlussprojekt hast, gehe ich davon aus, dass Du Wiederholer bist.
Was ich nicht ganz verstehe: Hast Du Dein Projekt auch vergeigt? Ansonsten spielt das nämlich keine Rolle mehr - d.h. der Prüfungsteil A ist bereits abgehakt! Eine nochmalige Wiederholung der Prüfung - auch ohne Arbeitgeber - sollte möglich sein. Vermutlich musst Du nur die Prüfungsgebühren selbst zahlen. Aber spreche das am besten mit Deiner IHK drüber! GG
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