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Alt 25.10.2006, 20:59   #1
onkelpaddy
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Registriert seit: 25.10.2006
Beiträge: 5
onkelpaddy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AdA Diskussion: Urlaub in der Schulzeit

Hallo Forum,

ich bin über www.fachinformatiker.de an euch geraten und bin zur Zeit mit der Ausbildung der Ausbilder beschäftigt.

Wir hatten heute eine Diskussion darüber, ob es zulässig ist, dem Azubi in einer nicht schulfreien Zeit (also außerhalb der Ferien) Urlaub zu gewähren.
Ein kleines Beispiel:

Azubi hat Mi und Do Schule und möchte von Fr bis Di Urlaub zwecks langes WE.
Meiner Meinung nach ist hier doch nichts einzuwenden. Es ist schließlich auch sein Wunsch. Unser Dozent schmetterte dagegen, dass der Urlaub zusammenhängend zu gewähren ist und das es nicht ginge, basta.

Das reicht mir als Aussage aber nicht, wie seht ihr die Situation?

Vielen Dank für eure wertvollen Hinweise
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Alt 25.10.2006, 21:05   #2
Thomas
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Registriert seit: 11.11.2003
Ort: Hannover
Beiträge: 4.963
Thomas befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hi und willkommen!

Urlaub ist kein Problem! Zumindest ist es in der Praxis so

Zusammenhängend verstehe ich nicht als Gegenargument. Bezieht er sich auf 14 Tage zusammenhängend Erholungsurlaub einmal im Jahr? Das muss nämlich sein. Ist aber in Deinem Beispiel nicht zu erkennen. Ich vermute, dass es sich eben nicht um den Erholungsurlaub handelt...
__________________
Thomas Esders

Die Seite für Fachinformatiker-Ausbilder:
http://www.fi-ausbilden.de

Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...73&postcount=2
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Alt 26.10.2006, 06:27   #3
Angela
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Angela befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Rein rechtlich gesehen ist es so, dass Urlaub zusammenhängend gewährt werden sollte (nicht muss!).

§7 BUrlG, Abs. 2: http://bundesrecht.juris.de/burlg/__7.html

Es steht aber auch in dem Gesetz, dass die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind (Abs. 1).

Es steht nix davon drin, dass man nur zusammenhängenden Urlaub gewähren darf. Hast Du schon mal eine Firma gesehen, in der alle Mitarbeiter ihren gesamten Jahresurlaub immer am Stück nehmen? Ginge in der Praxis gar nicht.

Der Urlaubswunsch des Azubis geht also voll in Ordnung und steht in keinerlei Widerspruch zu einer gesetzlichen Regelung.
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Alt 26.10.2006, 08:05   #4
Hodata
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Hodata befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ja, aber ich sehe da ein anderes Problem...

Berufsschule ist doch Bestandteil des "Schulsystems" und ist da nicht geregelt, dass während der Schulzeit nur eine Freistellung mit Zustimmung der Schule erfolgen kann?

bin mir da nicht sicher...
__________________
Ho

Man sollte Macht nur dann ausüben, wenn man damit umgehen kann.
Hodata ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2006, 08:59   #5
Angela
Erfahrener Benutzer
Moderator
 
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 3.018
Angela befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Da hast Du schon recht, Ho. Aber so wie ich das verstanden habe, will der Azubi ja nicht Urlaub an einem Berufsschultag.

Will ein Azubi Urlaub obwohl er an diesem Tag Berufsschule hätte, muss er sich das von der Schule normalerweise genehmigen lassen (bei uns ist das zumindest so). Und das genehmigt die Berufsschule dann wohl auch nur in einem Ausnahmefall.
Angela ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2006, 14:33   #6
Hodata
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Ort: Elbflorenz
Beiträge: 1.978
Hodata befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zitat:
in einer nicht schulfreien Zeit (also außerhalb der Ferien)
ja stimmt, eine Ausbildungszeit im Betrieb ist gemeint ... dann habt ihr Recht!
__________________
Ho

Man sollte Macht nur dann ausüben, wenn man damit umgehen kann.
Hodata ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2006, 20:39   #7
onkelpaddy
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.10.2006
Beiträge: 5
onkelpaddy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Dankeschön

Hi,

vielen Dank für eure Meinungen. Es hätte mich auch sehr gewundert, wenn dies nicht möglich gewesen wäre.

Danke auch für den rechtlichen Hinweis. Da werde ich wohl noch ein wenig weiter stöbern....

Schönen Abend zusammen
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