Willkommen im Forum für Fachinformatiker Ausbilder und Azubis.

Sie betrachten unser Forum derzeit als Gast und haben damit nur eingeschränkten Zugriff zu Diskussionen und den weiteren Funktionen. Wenn Sie sich kostenlos registrieren, haben Sie folgende Vorteile:
  • Diese Meldung verschwindet :)
  • Teilnahme am Ausbilderchat
  • Neue Themen verfassen
  • mit anderen Mitgliedern privat kommunizieren
  • an Umfragen teilnehmen
  • weitere spezielle Funktionen genießen
Die Registrierung ist einfach, schnell und vor allem kostenlos, also melden Sie sich an! Falls Sie bei dem Registrierungsprozess oder beim Anmelden Probleme haben, kontaktieren Sie uns.

Zurück   Forum für Fachinformatiker Ausbilder und Azubis > Prüfungen > AEVO/AdA

Brother Toner von tonermaus.de


Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 04.09.2007, 20:14   #1
Jann
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Jann
 
Registriert seit: 19.03.2007
Ort: Rosenheim
Beiträge: 586
Jann befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AEVO/AdA-Pflicht

Hallo,

die Befreiung von der Nachweis-Pflicht der persönlichen und fachlichen Eignung zum Ausbilden ist ja nicht nötig für Ausbildungen, die in der Zeit vom 1. August 2003 bis 31. Juli 2008 begründet werden. Wie sieht das aber nun in der Zeit danach aus? Ab dem 1.7. müssen die Eignungen dann wieder nachgewiesen werden? Sprich: Ausbilder, die jetzt ausbilden, aber keine Prüfung abgelegt haben, dürfen den Jahrgang 2008 nicht mehr ausbilden?
__________________
Real stupidity beats artificial intelligence every time
Jann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2007, 06:09   #2
Angela
Erfahrener Benutzer
Moderator
 
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 2.540
Angela befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Ich muss zugeben - keine Ahnung!
Frag doch mal bei Deiner zuständigen IHK nach, die können Dir das bestimmt sagen.
Angela ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2007, 07:35   #3
awo
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.01.2007
Beiträge: 21
awo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo Jann,
ich habe vor kurzem die AEVO-Prüfung gemacht.
Ich habe mich mit den Leuten der IHK unterhalten, ob ihrer Meinung nach das Gesetz wieder geändert wird. Die einhellige Antwort: "Ich befürchte, dass alles so bleibt, wie es jetzt ist."
Der AEVO-Lehrgang ist auf jeden Fall empfehlenswert!
Die fachliche Eignung (Fachinformatiker) muss übrigens immer nachgewiesen werden!
__________________
Grüße aus Rhein-Sieg
Andreas

Ich kann nicht alles, aber alles lernen!
awo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2007, 08:02   #4
Thomas
Erfahrener Benutzer
Moderator
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: 11.11.2003
Ort: Hannover
Beiträge: 4.905
Thomas befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Ich denke auch, dass man auch ohne Ausbilderschein weiterhin ausbilden darf, würde aber auch bei der IHK nachfragen.

Empfehlen kann ich den Kurs zur Vorbereitung auch. Gerade was das Rechtliche anbelangt, begibt man sich da schnell auf das Glatteis, wenn man nicht aufpasst. Vor allem, wenn man Jugendliche ausbildet.
__________________
Thomas Esders

Die Seite für Fachinformatiker-Ausbilder:
http://www.fi-ausbilden.de

Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...73&postcount=2
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2007, 11:58   #5
Hodata
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Hodata
 
Registriert seit: 29.03.2004
Ort: Elbflorenz
Beiträge: 1.950
Hodata befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
Empfehlen kann ich den Kurs zur Vorbereitung auch. Gerade was das Rechtliche anbelangt, begibt man sich da schnell auf das Glatteis, wenn man nicht aufpasst. Vor allem, wenn man Jugendliche ausbildet.
und selbst noch recht jung ist oder keine Seele wie eine Kuhhaut hat. Ist man erstmal doppelt so alt wie sie, dann klappts auch so...

Ich will sagen, der Lehrgang und der Nachweis ist in jedem Fall ratsam, egal ob Pflicht oder nicht.
__________________
Ho

Man sollte Macht nur dann ausüben, wenn man damit umgehen kann.
Hodata ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2007, 08:18   #6
awo
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.01.2007
Beiträge: 21
awo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard fachliche Eignung

Hier ein Auszug aus dem Berufsbildungsgesetz - BBiG

Zitat:
§ 30 Fachliche Eignung

(1) Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind.

(2) Die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, wer

1.
die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat,
2.
eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde oder eine Abschlussprüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat oder
3.
eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat

und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist.

(3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder das sonst zuständige Fachministerium kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 bestimmen, welche Prüfungen für welche Ausbildungsberufe anerkannt werden.

(4) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder das sonst zuständige Fachministerium kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, für einzelne Ausbildungsberufe bestimmen, dass abweichend von Absatz 2 die für die fachliche Eignung erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nur besitzt, wer

1.
die Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 oder 3 erfüllt und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist oder
2.
die Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 3 erfüllt und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist oder
3.
für die Ausübung eines freien Berufes zugelassen oder in ein öffentliches Amt bestellt ist.

(5) 1Das Bundesministerium für Bildung und Forschung kann nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmen, dass der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gesondert nachzuweisen ist. 2Dabei können Inhalt, Umfang und Abschluss der Maßnahmen für den Nachweis geregelt werden.

(6) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann Personen, die die Voraussetzungen des Absatzes 2, 4 oder 5 nicht erfüllen, die fachliche Eignung nach Anhörung der zuständigen Stelle widerruflich zuerkennen.
Absatz (6) führt die IHK auf Antrag durch.
Im Allgemeinen musst du in dem Beruf entsprechend der Lehrzeit tätig gewesen sein, also beim FI: 3 Jahre.

Ich hoffe, dass dir das weiterhilft.
__________________
Grüße aus Rhein-Sieg
Andreas

Ich kann nicht alles, aber alles lernen!
awo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2007, 08:20   #7
Thomas
Erfahrener Benutzer
Moderator
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: 11.11.2003
Ort: Hannover
Beiträge: 4.905
Thomas befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

... oder verglichbares ...

Ihc habe Wiwi studiert mit Schwerpunkt Informatik, das hat der IHK auch gereicht...
__________________
Thomas Esders

Die Seite für Fachinformatiker-Ausbilder:
http://www.fi-ausbilden.de

Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...73&postcount=2
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2007, 11:55   #8
Hodata
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Hodata
 
Registriert seit: 29.03.2004
Ort: Elbflorenz
Beiträge: 1.950
Hodata befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von awo Beitrag anzeigen
Die fachliche Eignung (Fachinformatiker) muss übrigens immer nachgewiesen werden!
Wie weist man die denn nach?
__________________
Ho

Man sollte Macht nur dann ausüben, wenn man damit umgehen kann.
Hodata ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:08 Uhr.


Segeln lernen Fahrschule MPU positiv Garantie
Powered by vBulletin® Version 3.7.2 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
Forum SEO von Zoints
vB Ad Management by =RedTyger=