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#1 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 19.03.2007
Ort: Rosenheim
Beiträge: 586
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Hallo,
die Befreiung von der Nachweis-Pflicht der persönlichen und fachlichen Eignung zum Ausbilden ist ja nicht nötig für Ausbildungen, die in der Zeit vom 1. August 2003 bis 31. Juli 2008 begründet werden. Wie sieht das aber nun in der Zeit danach aus? Ab dem 1.7. müssen die Eignungen dann wieder nachgewiesen werden? Sprich: Ausbilder, die jetzt ausbilden, aber keine Prüfung abgelegt haben, dürfen den Jahrgang 2008 nicht mehr ausbilden?
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Real stupidity beats artificial intelligence every time |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 2.540
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Ich muss zugeben - keine Ahnung!
Frag doch mal bei Deiner zuständigen IHK nach, die können Dir das bestimmt sagen.
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Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...74&postcount=3 |
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#3 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 02.01.2007
Beiträge: 21
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Hallo Jann,
ich habe vor kurzem die AEVO-Prüfung gemacht. Ich habe mich mit den Leuten der IHK unterhalten, ob ihrer Meinung nach das Gesetz wieder geändert wird. Die einhellige Antwort: "Ich befürchte, dass alles so bleibt, wie es jetzt ist." Der AEVO-Lehrgang ist auf jeden Fall empfehlenswert! Die fachliche Eignung (Fachinformatiker) muss übrigens immer nachgewiesen werden!
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Grüße aus Rhein-Sieg Andreas Ich kann nicht alles, aber alles lernen! |
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 11.11.2003
Ort: Hannover
Beiträge: 4.905
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Ich denke auch, dass man auch ohne Ausbilderschein weiterhin ausbilden darf, würde aber auch bei der IHK nachfragen.
Empfehlen kann ich den Kurs zur Vorbereitung auch. Gerade was das Rechtliche anbelangt, begibt man sich da schnell auf das Glatteis, wenn man nicht aufpasst. Vor allem, wenn man Jugendliche ausbildet.
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Thomas Esders Die Seite für Fachinformatiker-Ausbilder: http://www.fi-ausbilden.de Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...73&postcount=2 |
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#5 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.03.2004
Ort: Elbflorenz
Beiträge: 1.950
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Zitat:
Ich will sagen, der Lehrgang und der Nachweis ist in jedem Fall ratsam, egal ob Pflicht oder nicht.
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Ho Man sollte Macht nur dann ausüben, wenn man damit umgehen kann. |
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#6 | |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 02.01.2007
Beiträge: 21
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Hier ein Auszug aus dem Berufsbildungsgesetz - BBiG
Zitat:
Im Allgemeinen musst du in dem Beruf entsprechend der Lehrzeit tätig gewesen sein, also beim FI: 3 Jahre. Ich hoffe, dass dir das weiterhilft.
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Grüße aus Rhein-Sieg Andreas Ich kann nicht alles, aber alles lernen! |
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#7 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 11.11.2003
Ort: Hannover
Beiträge: 4.905
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... oder verglichbares ...
Ihc habe Wiwi studiert mit Schwerpunkt Informatik, das hat der IHK auch gereicht...
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Thomas Esders Die Seite für Fachinformatiker-Ausbilder: http://www.fi-ausbilden.de Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...73&postcount=2 |
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#8 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.03.2004
Ort: Elbflorenz
Beiträge: 1.950
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Wie weist man die denn nach?
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Ho Man sollte Macht nur dann ausüben, wenn man damit umgehen kann. |
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