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Alt 10.09.2007, 08:09   #11
awo
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.01.2007
Beiträge: 20
awo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

@Ho

Willst Du denn verantwortlich ausbilden? D.h. bist du der Ausbilder, der u.a. gegenüber der IHK etc. verantwortlich für die gesamte Ausbildung zeichnet, oder bekommst du vom Ausbilder (Ausbildungsleiter) den Auftrag in bestimmten Gebieten auszubilden?
Im zweiten Fall bist du Ausbildungsbeauftragter (Pate). Dann brauchst du keinen Nachweis gegenüber der IHK. Der Ausbilder muss dann Sorge tragen, das die geforderten Bedingungen erfüllt sind.
__________________
Grüße aus Rhein-Sieg
Andreas

Ich kann nicht alles, aber alles lernen!
awo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.09.2007, 13:51   #12
Hodata
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Hodata
 
Registriert seit: 29.03.2004
Ort: Elbflorenz
Beiträge: 1.949
Hodata befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von awo Beitrag anzeigen
Da hilft nur eins: Bei der IHK nachfragen und evtl. Antrag auf Zuerkennung stellen.
nein, ist geklärt
Zitat:
(1) Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind.
Der Ingenieurpädagoge wird im Einigungsvertrag zusammen mit den Lehrern u.v.m. als pädagogischer Beruf eingestuft. Damit wird mir zugebilligt, dass ich bei ausreichender fachlicher Anleitung jeden Inhalt vermitteln kann. Ähnlich einem Mathelehrer, der auch Chemie unterrichten darf.

Deshalb werde ich auch als Ausbildungsbeauftragter geführt, denn Ausbildung ist hier Chefsache und der sorgt für eben diese fachliche Anleitung.

Es war aber mal wieder interessant, sich damit auseinander zu setzen.

Vielleicht werde ich ja wirklich mal ungeeignet... man soll spätestens mit 50 als Ausbilder aufhören.

__________________
Ho

Man sollte Macht nur dann ausüben, wenn man damit umgehen kann.
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