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#1 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 3.018
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Seit dem 18.08.2006 gilt in Deutschland das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Der vollständige Gesetzestext findet sich hier: http://www.bielefeld.ihk.de/fileadmi...G_06_08_17.pdf Zitat aus http://de.wikipedia.org/wiki/Allgeme...andlungsgesetz: "[...]Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.[...] Damit entstehen neue arbeitsrechtliche Vorschriften, die insbesondere Auswirkungen haben auf die Personalarbeit.[...]" Betroffen sind u.a. Stellenanzeigen, Bewerberauswahl, Einstellungen, Zeugnisse, Beförderungen usw., aber auch Themen wie Mobbing. Arbeitnehmer, die sich benachteiligt fühlen können den Arbeitgeber auf Schadensersatz verklagen. Arbeitgeber müssen das Gesetz im Unternehmen bekannt machen, ihre Mitarbeiter dazu schulen und sind verpflichtet erforderliche Maßnahmen, auch präventiv, zum Schutz vor Benachteiligungen zu treffen. Was das für uns in der Praxis heißt, erfahre ich hoffentlich am 20.09., wenn ich ein Seminar zu diesem Thema besuche. Ich gebe die Infos dann natürlich auch gerne hier weiter. Aber vielleicht weiß ja der eine oder die andere schon mehr und kann uns hier schon ein paar wertvolle Tipps geben?
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Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...74&postcount=3 |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 3.018
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Das Gesetz ist jetzt auch in die offizielle Sammlung aufgenommen:
http://bundesrecht.juris.de/agg/index.html Wie bereits gepostet ist das Ziel des AGG nach §1 die Verhinderung oder Beseitigung von Benachteiligungen wegen eines der folgenden Merkmale: - der Rasse oder ethnischen Herkunft - des Geschlechts - der Religion oder Weltanschauung - einer Behinderung - des Alters - der sexuellen Identität Geschützt werden alle "Beschäftigten": - Arbeitnehmer - Bewerber - Auszubildende Sachlich gilt es für alle Maßnahmen in Verbindnung mit Arbeitsverhältnissen, also von der Bewerbung bis zur Kündigung. In letzter Instanz "haftet" immer der Arbeitgeber, wenn Personen in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis benachteiligt werden, sogar wenn die Beschäftigten eigentlich bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt sind und an den Arbeitgeber nur "ausgeliehen" wurden! Einige Fallbeispiele: eine Benachteiligung nach AGG liegt z.B. vor: - eine Firma gewährt über 55-jährigen 2 Tage Sonderurlaub - eine Bewerberin wird wegen einer Behinderung nicht eingestellt - ein Unternehmen zahlt Teilzeitbeschäftigten kein Weihnachtsgeld (allen anderen schon) - Arbeitnehmer legen dem Kollegen aus Afrika Kokosnüsse auf den Tisch - der Vorgesetzte gibt seiner Sekretärin einen Klaps auf den Po - der Geschäftsführer weist seine Personalabteilung an, nur noch Personen unter 35 Jahren einzustellen (=> bereits die Anstiftung ist ein Tatbestand!) Gewisse Benachteiligungen sind jedoch nach wie vor zulässig, z.B. dass für eine Stelle als Mannequin nur Frauen eingestellt werden. Was ist zu tun? Besonders betroffen ist die Auswahl und Einstellung von neuen Mitarbeitern oder Auszubildenden. Hier muss folgendes beachtet werden: - die Stellenausschreibung unbedingt geschlechtsneutral verfassen (also nicht "Fachinformatiker gesucht", sondern z.B. "Fachinformatiker/in" oder "Fachinformatiker (w/m)") - Formulierungen wie "Wir suchen für unser junges Team" vermeiden => Diskriminierung wegen des Alters - keine diskriminierenden Fragen im Vorstellungsgespräch - am besten alles schriftlich dokumentieren und 3 Monate aufbewahren (auch die Bewerbungsunterlagen) - Bewerbungsgespräche, wenn möglich, zu zweit führen - neutrale Absagen formulieren Außerdem muss das Unternehmen: - das AGG aushängen - die Mitarbeiter zum AGG schulen (auf jeden Fall die Führungskräfte, wenn möglich alle Mitarbeiter) - eine Beschwerdestelle ernennen - bei enstandenen Benachteiligungen nach AGG diese unterbinden mittels Abmahnung, Versetzung oder Kündigung So weit erstmal an dieser Stelle. Wer nach Fragen hat, einfach hier posten (vielleicht kann ich sie sogar beantworten :wink: ). P.S.: das AGG gilt zwar in erster Linie für Beschäftigungsverhältnisse, aber auch andere Bereiche sind betroffen, z.B. Mietverhältnisse. Darauf wollte ich hier aber nicht eingehen.
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Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...74&postcount=3 |
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 11.11.2003
Ort: Hannover
Beiträge: 4.963
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Hi!
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen, Angela! Sollten wir daraus einen Artikel machen? Wohin damit?
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Thomas Esders Die Seite für Fachinformatiker-Ausbilder: http://www.fi-ausbilden.de Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...73&postcount=2 |
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 3.018
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Vielleicht als Untermenü zu den rechtlichen Grundlagen?
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Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...74&postcount=3 |
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 11.11.2003
Ort: Hannover
Beiträge: 4.963
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Vielen Dank nochmal Angela! Ich habe den Artikel hier veröffentlicht:
http://www.fi-ausbilden.de/Gleichbehandlung.119.0.html
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Thomas Esders Die Seite für Fachinformatiker-Ausbilder: http://www.fi-ausbilden.de Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...73&postcount=2 |
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#6 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 20.12.2005
Beiträge: 3
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#7 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 3.018
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Das heißt, dass jemand nicht nur wegen seines Alters mehr Urlaub bekommen darf als jüngere Kollegen. Eine solche Regelung verstößt ganz klar gegen das AGG und somit gegen geltendes Recht und ist damit anfechtbar.
Wobei natürlich wie überall gilt "Wo kein Kläger, da kein Richter".
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Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...74&postcount=3 |
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