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#1 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 24.01.2012
Beiträge: 3
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Hallo,
ich wurde von meinem Arbeitgeber gefragt, ob ich nicht eine Ausbilder-Eignungsprüfung machen möchte, da sie keinen designierten Ausbilder haben und bis jetzt nur BA-Studenten ausbilden. Allerdings habe ich nie eine Ausbildung gemacht, da ich nach dem Abitur gleich studierte. Mir stellt sich nun die Frage ob man diese Prüfung für spezielle Ausbildungen machen muss oder ob sie generell ist. Und natürlich für welche der IT-Berufe ich überhaupt Ausbilden dürfte, wenn überhaupt. Studiert habe ich Medieninformatik an einer Hochschule mit dem Abschluss Bachelor of Science. Seit 5 Jahren arbeite ich als Software Engineer. Mein erster Gedanke war natürlich, dass der Beruf der Fachinformatiker viele Überschneidungen mit meinem Studium hatte und der Bereich der Fi. für Anwendungsentwicklung im Speziellen, sehr nah an meiner aktuellen Tätigkeit ist. Deshalb wollte ich mich an das Forum hier wenden. ![]() |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 3.018
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Hallo jäsch,
den sog. Ausbilderschein, oder auch Ausbilder-Eignungsprüfung, kannst Du auch machen ohne selbst eine klassische Berufsausbildung absolviert zu haben. Ein Hochschulstudium und praktische Berufserfahtrung sind hier genauso zulässig. Mit der Ausbilder-Eignungsprüfung weist Du keine fachlichen Fähigkeiten, sondern berufs- und arbeitspädagogische Fähigkeiten und die nötigen rechtliche Kenntnisse nach. Die Durchführung der tatsächlichen praktischen Ausbildung kann auch von einem persönlich und fachlich geeigneten Mitarbeiter übernommen werden. Dieser muss keinen Ausbilderschein haben, die Verantwortung trägt unter dem Strich aber immer der benannte Ausbilder.
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Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...74&postcount=3 |
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#3 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 24.01.2012
Beiträge: 3
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Danke für die Antwort
![]() Heißt das so viel wie, man kann sich einfach generische Unterlagen für die Prüfung besorgen, die lernen, da hingehen, die Prüfung machen und fertig? Anhand welcher Kriterien wird dann überhaupt entschieden "was" man ausbilden darf und wer entscheidet das wann? |
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 3.018
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Genau, Prüfung machen, fertig. Sinnvoll kann es sein, vorab einen Vorbereitungskurs zu besuchen. Ein solcher wird von Deiner zuständigen IHK bestimmt angeboten.
Die Entscheidung, ob und was man ausbilden darf, trifft die zuständige Stelle. Das ist entweder die IHK oder die Handwerkskammer. Meist kommt ein Ausbildungsberater der Kammer vorbei, wenn man zum ersten Mal ausbildet und sieht sich den Betrieb an. Die Benennung des Ausbilders muss ebenfalls an der zuständigen Kammer erfolgen. Dabei müssen die pädagogischen (ADA-Schein) und fachlichen Kenntnisse nachgewiesen werden, z.B. mittels Deines Abschlusszeugnisses der Hochschule oder eines Gesellenbriefes o.ä.
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Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...74&postcount=3 |
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#5 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 24.01.2012
Beiträge: 3
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Gut, vielen Dank.
Dann werde ich mir mal Unterlagen besorgen. |
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