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#1 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 02.11.2005
Ort: Nürnberg
Beiträge: 132
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Wo ist eigentlich der Unterschied zwischen
Ausbilder / Ausbildender / Ausbildungsbeauftragter???? Blick hier einfach nicht mehr durch? :cry: Welche Aufgaben/Rechte/Pflichten haben die einzelnen?
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten ... http://www.cosgan.de/images/midi/frech/g035.gif |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 11.11.2003
Ort: Hannover
Beiträge: 4.963
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Hi!
Ausbildender: Derjeninge der einstellt (der Chef). Dieser muss nur fachlich geeignet sein Ausbilder: Der Ausbildungsverantwortliche. Dieser muss persönlich und fachlich geeignet sein Ausbildungsbeauftragter: weiß ich nicht... Rechte und Pflichten: hab ich nicht im Kopf :-) Details kann ich Dir sagen, wenn ich meine Ausbildungsfibel im Zugriff habe Sowas macht man übrigens in der Vorbereitung zur AEVO...
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Thomas Esders Die Seite für Fachinformatiker-Ausbilder: http://www.fi-ausbilden.de Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...73&postcount=2 |
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#3 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 02.11.2005
Ort: Nürnberg
Beiträge: 132
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zusätzl. Hintergrund:
Wir haben 2 offizielle Ausbilder in der Firma. Der eine ist für ALLE gewerblichen Azubis (16) zuständig, die andere für ALLE kaufmännischen Azubis, 32, (Industrie-, Büro-, Informatik-Kaufleute und FI-A und FI-E über alle Firmen am Standort hinweg unseres Konzerns. Haben 3 operative Firmen und eine Holding. Ich bin nur innerhalb einer operativen Firma tätig. D.h., das sind "nur" Pädagogen, fachlich könnten sie nur den allgemeinen Teil abdecken Ich wäre demnach nur Ausbildungsbeauftragter, also derjenige, der das Fachwissen an die Azubis vermittelt. Zitat:
Ich habe gemeinsam mit der "kaufm. Ausbilderin" die Vorstellungsgespräche geführt, entschieden habe ich, unterschrieben hat aber sie den Vertrag. Ich weiss.. alles etwas kompliziert bei uns :wink: Mich würde es einfach nur mal interessieren, welche offiziellen Aufgaben, Rechte, Plfichten sie hat und welche ich???
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten ... http://www.cosgan.de/images/midi/frech/g035.gif |
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#4 | |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 11.11.2003
Ort: Hannover
Beiträge: 4.963
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Zitat:
http://www.fi-ausbilden.de/Rechte_un...hten.77.0.html
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Thomas Esders Die Seite für Fachinformatiker-Ausbilder: http://www.fi-ausbilden.de Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...73&postcount=2 |
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 11.11.2003
Ort: Hannover
Beiträge: 4.963
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Na, bear, nutzt das was? Weitere Fragen?
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Thomas Esders Die Seite für Fachinformatiker-Ausbilder: http://www.fi-ausbilden.de Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...73&postcount=2 |
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#6 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.03.2004
Ort: Elbflorenz
Beiträge: 1.978
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Ausbildungsbeauftragter ist derjenige, welcher vom Chef die Verantwortung des Ausbildenden übertragen bekommen hat. Er betreut die Ausbilder (Lehrmeister) und die Ausbilder am Arbeitsplatz (Lehrfacharbeiter) und hat die Rechte und Pflichten aus den Ausbildungsverträgen durchzusetzen, und zwar sowohl die des Ausbildenden, als auch die des Auszubildenden.
Ich z. B. bin Lehrbeauftragter, weil ich bei der fachlichen Eignung zum Streitfall werden könnte. Ich hab FI und bin Ing. - Päd. Maschinenbau und erst seit 18 Jahren in der EDV... Also lasse ich durch Ausbilder am Arbeitsplatz ausbilden. ...rechtlich gesehen... :roll:
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Ho Man sollte Macht nur dann ausüben, wenn man damit umgehen kann. |
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#7 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 02.11.2005
Ort: Nürnberg
Beiträge: 132
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Zitat:
Die Ausbilder sind die vor dem Gesetz (und Berufsschule) Verantwortlichen und übertragen die Ausbildung in den Fachgebieten an die Ausbildungsbeauftfragten, wie mich...
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten ... http://www.cosgan.de/images/midi/frech/g035.gif |
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#8 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.03.2004
Ort: Elbflorenz
Beiträge: 1.978
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da muss ich nun wieder schmunzeln....
das ist das, was mich an diesem Bildungssystem allg. so stört. Irgendwer hat einst in seiner Selbstverwirklichungsphase neue Begriffe erfunden, die keiner richtig zuordnen kann. eindeutig sind doch folgende Begriffe: Lehrbeauftragter: wie Datenschutzbeauftragter oder Frauenbeauftragte, dem Chef direkt unterstellt und dann muss man folgende Begriffe garnicht mehr erläutern... oder? Lehrobermeister Lehrmeister Lehrfacharbeiter Lehrling mag die DDR sinnlos gewesen sein, aber das Bildungssystem war 1a. ...nur die Bildungsinhalte waren falsch... :wink:
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Ho Man sollte Macht nur dann ausüben, wenn man damit umgehen kann. |
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#9 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 07.06.2004
Ort: zu Hause
Beiträge: 2.041
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naja, einigen wir uns darauf dass einige bildungsinhalte nicht so toll waren.
aber was die verkomplizierung althergebrachter begrigffe angeht, darin sind wir weltmeister. wo gibts sonst raufutterverzehrende großvieheinheiten statt kühe das kommt davoen, wenn höhere beamte, nach dem sie 5 oder mehr regierungen überlebt haben sich ein denkmal setzen wollen...schlimm genug, dass es sowas gibt, denn wenn man die gewaltenteilung ernst nehmen würde, dürfte die exekutive nicht legislativ tätig werden. das aber ist auf grund unserer schwammigen gesetze(die die ja selbr entwerfen, um sie ihrem minister unterzujubeln und durch die abstimmung zu peitschen) im nachhinein auf dem verodnungswege überall gang und gebe... es lebe die demokratie... von den amis können wir nicht allzuviel lernen, aber im wahlrecht haben die einige gute ideen eingebracht, zb die max 2 amtsperioden für den präsidenten und die regelung, dass wenn die regierung geht, die neuen leitenden beamten von der neuen regierung selbst mitgebracht werden.
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Gewalt ist keine Lösung, wenn man nur drüber redet!(Stoppok) Jena ist bunt, nicht braun! ![]() iche: http://www.fi-ausbilden.de/phpBB2/vi...hp?p=4326#4326 |
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