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Alt 04.05.2009, 17:53   #1
IT-Mike
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.05.2009
Beiträge: 4
IT-Mike befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Ausbilder unfähig

Hallo liebe Forengemeinde, ja ich habe schon einen anderen Thread eröffnet. (Kummerkasten) Jetzt würde ich gern diese Rubrik nutzen, um meine Frage bezüglich der Eignung unseres "Ausbilders" loszuwerden. Muss jeder Ausbilder einen Schein besitzen? Reicht es aus dem EDV-Bereich zu kommen? Ich habe mal recherchiert und festgestellt, dass man innerhalb einer Woche einen EDV-SV Schein bekommen kann. Ist man dann prädestiniert einen oder zwei FISI auszubilden? Den Hintergrund habe ich im Kummerkasten ausführlich beschrieben. Wie wird ein Ausbilder geprüft, oder kann jeder sich diesen Titel aneignen?

Vielen Dank für eure Meinung

Gruß

IT-Mike
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Alt 05.05.2009, 06:40   #2
Angela
Erfahrener Benutzer
Moderator
 
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 2.506
Angela befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Ein betrieblicher Ausbilder benötigte seit 2003 keinen "Ausbilderschein", um als Ausbilder zugelassen zu werden. Dies wird sich ab August diesen Jahres wieder ändern.
Siehe auch hier (2. Absatz).

Darüber hinaus wird bei der Prüfung nach AEVO kein Fachwissen geprüft, sondern berufs- und arbeitspädagogisches Wissen. Fachwissen, z.B. im EDV-Bereich, muss man durch eine einschlägige Ausbildung und/oder Berufserfahrung nachweisen, um zur Prüfung zugelassen zu werden.

Wie das Ganze aber bei einem Umschulungsträger geregelt ist, d.h. wer hier als "Lehrkraft" unterrichten darf, kann ich Dir leider nicht sagen.
Angela ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.05.2009, 16:23   #3
jth
Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2008
Ort: Oldenburg
Beiträge: 45
jth befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Daumen runter Durch die Zeit mogeln

AEVO stellt nur klar, dass man persönlich/menschlich geeignet ist, auszubilden. Erst die IHK kann zukünftigen Ausbildern die fachliche Eignung zuschreiben, wenn man in einem artverwandten Beruf gearbeitet hat. Das ist aber für jeden Ausbilder individuell zu beantragen und zu prüfen. In Ausbildungsbetrieben, wie einem BFW, kann auch jemand schon ausbilden, der diese Bescheinigung der IHk nicht hat, um den Betrieb nicht aufzuhalten. Die Bescheinigung muss aber nachgereicht werden, sonst wir die IHK patzig. Genaue Fristen gibt's da, glaube ich, nicht.
So ist es möglich, dass sich Euer BFW durch die Zeit mogeln will, da der Lehrgang eh beendet wird. So hat man bei Euch wahrscheinlich einen 'billigen Jakob' besorgt, der den Kurs zu Ende bringen soll, ohne will Aufwand zu machen.
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