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Alt 20.09.2004, 09:05   #1
FastJack
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FastJack
Standard Berufsschulzeit => Arbeitszeit?

Hi Leutz,

wollte mal fragen ....hab jetzt Mittwochs 8 Stunden BS und muss zwar danach nicht mehr zur Firma, soll aber dann die Stunde

8.00Uhr -> 15.00 Uhr = 7 Stunden

nachholen.....gabs da nicht was das ein Tag mit 8 Stunden als voller Arbeitstag zählt? wie wird das bei euch gehandhabt? :roll:
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"Wir haben schon Unwahrscheinlicheres erleben und akzeptieren müssen." (Atlans Extrasinn) wie wahr

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Sobald man in einer Sache Meister geworden ist, soll man in einer neuen Schüler werden.
Gerhart Hauptmann
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Alt 20.09.2004, 09:26   #2
Thomas
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Thomas befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hmm, für Jugendliche eindeutig geregelt... Für Erwachsene finde ich nur den Hinweis, dass das Ländersache ist (?)

Bei und ist es so, dass der Azubi die BS-Wochen als volle Arbeitszeit angerechnet bekommt - unabhängig davon, wie lang der Unterricht tatsächlich ist...
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Alt 20.09.2004, 09:27   #3
FastJack
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FastJack
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Mhh.....dann muss ich mal schauen wie NRW das macht :?
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Gerhart Hauptmann
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Alt 20.09.2004, 10:52   #4
Angela
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Hab irgendwas im Kopf, dass es da eine regelung gab, dass ab einer bestimmten Stundenanzahl in der BS das als ganzer Arbeitstag gilt. Müsst ich aber erst nachsehen.

Bei uns ist es ebenfalls so, dass ein BS-Tag als voller Arbeitstag gilt. Wir haben hier aber sowieso Blockschule, sprich meist 3 Wochen am Stück BS, dann wieder am Stück im Betrieb.

Sie müssen also nicht nochmal in die Firma, auch wenn um eins Schulaus ist.
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Alt 20.09.2004, 11:39   #5
FastJack
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FastJack
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Mhh..joah muss ich dann echt mal schauen....weil so is das a bissl doof....

es hat sich bei mir so eingebürgert das ich am Freitag immer ne Stunde früher schluss mache und diese im Laufe der Woche vorarbeite .....

nur mit den jetzigen Umständen muss ich schauen das ich in 3 Tagen schaffe 2 Überstunden zu machen .......und wohne ja nur 56 Km (Bus und Bahn) von der Arbeitsstelle :cry: und von der BS nach hier brauch ich eh immer ne Stunde ...halbe Stunde warten halbe Stunde Bus von der BS zum Betrieb
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Alt 20.09.2004, 12:03   #6
Angela
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Beiträge: 3.021
Angela befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hab hier grad was gefunden:

Zitat: "[...] Die noch von der Regierung Kohl durchgeführte Novellierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) hatte mit Wirkung zum 1. März 1997 zur Folge, dass der § 9 Abs. 4 des Jugendarbeitsschutzgesetzes gestrichen wurde. In diesem Absatz war festgelegt, dass die klaren Regelungen des § 9 über die Anrechnung der Berufsschulzeiten auch für über 18jährige Gültigkeit hatte. Die über 18jährigen verloren damit ihren Anspruch auf ganztägige Freistellung bei einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden und die entsprechende Anrechnung des Berufsschultages mit acht Stunden auf die Arbeitszeit. [...]
Einige betroffene Auszubildende klagten gegen diese Auslegung und zogen vor das Arbeitsgericht. In einem Urteil hat das BAG im März 2001 einiges klargestellt. Seitdem gilt folgendes:
Auch über 18jährige sind für den Berufsschulunterricht freizustellen, die Teilnahme am Unterricht geht der betrieblichen Ausbildung vor. Die Freistellung umfasst dabei nicht nur die reine Unterrichtszeit, sondern auch die Zeiten des notwendigen Verbleibs in der Berufsschule, z.B. unterrichtsfreie Zeiten, Pausen und die Wegzeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb. Ist die Zeit, die der Auszubildende nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringt zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen, kann der Arbeitgeber die Rückkehr nicht verlangen. [...]"

entnommen aus http://www.azuro-muenchen.de/ausbild...ufsschulu.html
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Alt 20.09.2004, 12:09   #7
FastJack
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FastJack
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Aha :wink:

cool....das ma wirklich interessant.....

das käme ja denk ich bei mir ungefähr hin.....muss ich nur schauen wie ich das meinem Ausbilder klar mache....mit solchen Sachen gehe ich äusserst ungerne zu den beiden :?

auf jedenfall schonmal danke
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Gerhart Hauptmann
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Alt 30.09.2004, 07:06   #8
mgoelzer
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mgoelzer
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Bei uns wird es so gehandhabt, dass eine Schilstunde einer vollen Arbeitsstunde entspricht. wegezeiten werden auch als arbeitszeiten angerechnet. Haben die Azubis trotzdem ihre acht Stunden nicht erreicht - z.B. weil sie nur 4 Stunden Unterricht haben - , müssen sie diese nachholen.
__________________
Markus Bader
Dipl.-Inform. (FH), Ausbilder Fachinformatiker (AE)
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Alt 30.09.2004, 08:02   #9
Hodata
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Ort: Elbflorenz
Beiträge: 1.978
Hodata befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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unbürokratisch bei uns...

Die Berufsschulwoche gilt als Freistellung im Betrieb, unabhängig von der Stundenanzahl. Hat der Azubi durch Ausfall oder Stundenplan weniger Unterricht, dann hat er die Zeit zum Selbststudium zu nutzen.

Wir gehen davon aus, daß der Azubi den Beruf erlernen möchte und die Zeit somit im eigenen Interesse nutzt.

Was soll ich mit dem Jungen, wenn er 13:30 Uhr hier auftaucht und 15:00 Uhr Schluß ist. Gut Kabelkrimpen, ....aber wozu?
__________________
Ho

Man sollte Macht nur dann ausüben, wenn man damit umgehen kann.
Hodata ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2004, 09:46   #10
mgoelzer
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Registriert seit: 10.12.2003
Ort: Hennef (Sieg)
Beiträge: 58
mgoelzer
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Jo, unseren Azubis wird auch nahegelegt, Freistunden für Gruppenarbeiten oder Ähnliches zu nutzen.
Manche unserer Azubis haben echt besch...eidene Schulzeiten. Hier ein Link auf deren Stundenplan: http://www.gso-koeln.de/infos/kalend...1/C/C00086.htm, der alle zwei Wochen gilt. Die Wochen dazwischen sind schulfrei. Besser hätte man es kaum machen können.
Ich kann mich noch an meine Ausbildungszeit erinnern. Da hatten wir nur einen einzigen Tag in der Woche Unterricht, und das ohne solche Fächer wie Religion und Deutsch und ohne Freistunden. Das war wirklich effektiv, aber diese Pläne da...
__________________
Markus Bader
Dipl.-Inform. (FH), Ausbilder Fachinformatiker (AE)
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