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Alt 20.12.2005, 15:10   #1
jschnitzler
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jschnitzler
Standard Bewerber möchte Ausbildungszeit verkürzen

Liebe Ausbilder,

bei uns hat sich ein Bewerber vorgestellt, der gerne die Ausbildung zum Fachinformatiker - Anwendungsentwicklung - machen möchte.
Er hat Informatik ohne Abschluss studiert und ist schon seit mehreren Jahren erfolgreich als Freiberufler tätig.

Er konnte mir glaubhaft versichern, dass er eigentlich schon alle Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt, um die Prüfung zu machen.

Kann er sich eigentlich auch ohne Ausbildungsvertrag zur Prüfung anmelden?
Wie lange dauert ggf. die kürzeste Lehrzeit?
Hat schon jemand Erfahrung mit anderen Azubis mit ähnlichen Vorkenntnissen.

Er wäre natürlich als Auszubildender mit seinen Kenntnissen eine preiswerte Arbeitskraft. Aber darum geht es mir nicht. Ich möchte diesem Menschen einfach die Möglichkeit geben auf dem kürzest möglichen Weg an den Abschluss zu kommen.
Vielen Dank für einen Rat.

J. Schnitzler
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Alt 20.12.2005, 15:25   #2
Thomas
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Thomas befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hi und willkommen! Wenn mich nicht alles täuscht, kann er sich nicht einfach zur Prüfung anmelden. Man möge mich korregieren...
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Alt 20.12.2005, 21:22   #3
littles
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littles
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Hallo,

also die Möglichkeit die Prüfung bei der IHK ohne Ausbildungsvertrag zu machen besteht.
Ich mache auch eine Ausbildung zum FI/AE, und habe vorher Informatik an der Uni "ohne Ende" studiert.
Wenn Du ihm was Gutes tun willst, dann laß ihn 2-3 Monate ein Praktikum machen, dann werdet ihr vermutlich beide erkennen, daß die Theorie der Uni (falls er an der Uni studiert hat) und die Praxis eines Ausbildungsbetriebes zwei unterschiedliche Welten sind.
Andererseits, wenn er in alte Prüfungsaufgaben schaut, wird ihm evtl. auch klar sein, daß die Prüfung zu bestehen, nicht so wild werden wird, und der Lernaufwand für jedes Seminar an der Uni größer war, als für die FI Prüfungen.
Die Frage, die sich ihm stellen sollte, und die ich mir vor 17 Monaten gestellt habe, sind:

- Reicht ihm ein Stück Papier, das besagt, daß er programmieren kann, ohne die praktische Erfahrung zu haben?
- Findet er einen besser bezahlten Job, als die Jobs, die er als studentische Hilfskraft hatte, sobald er FIAE im Schnellverfahren geworden ist? Warum überhaupt eine Ausbildung, wenn er als Freiberufler auch über die Runden kommen würde?
- Findet er einen Job als FIAE, wo er Zeit hat praxiserfahrung zu sammeln, bevor es einer merkt, daß er fast nix kann, außer eine Endlosschleife zu programmieren, die nach fünf Sekunden beendet ist?

Fazit: Nach 2 oder 3 Monaten Praxis, mit Eclipse (Java), Visual Studio (C#), SQL Server, Oracle, Kundenkontaken, Projektplanung, Zeitpläne einhalten sollte dann beiden klar sein, ob die Uni tatsächlich für die Praxis eines Programmierers ausgebildet hat, oder eher doch nur jemanden der IT-Projekte managed.

s.


PS: Um zur eigentlichen Frage zu kommen :), er muß natürlich auch den ganzen Krimskrams (Projektantrag stellen, 70h Projekt bearbeiten, und die Abschlußprüfngen machen).

PPS: kürzestes Lehrzeit: am besten Mal bei der IHK anrufen. Mir wurde gesagt (habe mich aber auch nicht bis ins letzte informiert), daß man erst nach der Zwischenprüfung verkürzen kann, also vermutlich knapp 2 Jahre, aber die Prüfung direkt bei der IHK geht definitiv auch.
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Alt 20.12.2005, 21:34   #4
Thomas
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Hi! Willkommen und danke für die fundierte und lange Antwort!
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Alt 20.12.2005, 21:53   #5
littles
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littles
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Ebenfalls hi,

bin hier eher zufällig reingestolpert bei der Vorbereitung auf meine Zwischenprüfung Anfang März, die Note der Zwischenprüfung soll ja scheinbar mittlerweile in die Abschlußnote mit einfließen.

Achso, der Bewerber ist von der Schulpflicht (Berufsschule) befreit, falls er das 21te Lebensjahr vollendet hat, er kann natürlich trotzdem hingehen. Das wäre für mich ein KO Kriterium gewesen, wenn ich zur Berufsschule hätte gehen müssen.

s.
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Alt 21.12.2005, 07:29   #6
Angela
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Eine Verkürzung der Ausbildungszeit auf 2 Jahre ist möglich und kann bereits bei Vertragsabschluss so vereinbart werden.

Wir hatten auch schon eine Handvoll Azubis mit einer Ausbildungsdauer von 2 Jahren. Wichtig nur, die zuständige IHK daran zu erinnern, dass dann auch die Zwischenprüfung etwas vorgezogen werden sollte, z.B. ein Jahr nach Ausbildungsbeginn, nicht wie üblich erst nach 1,5 Jahren.

Es ist in Diskussion, auch bei den IT-Berufen die sogenannte gestreckte Abschlussprüfung einzuführen, d.h. die Zwischenprüfung entfällt, dafür wird nach der Hälfte der Ausbildung Teil 1 der Abschlussprüfung geschrieben, am Ende dann Teil 2.
Bei den neuen Elektroberufen gilt diese Regelung bereits, dort zählt Teil 1 40%, Teil 2 60% zum Gesamtergebnis.
Bei den IT-Berufen ist es aber noch nicht so weit, d.h. die Zwischenprüfung muss nur abgelegt werden, das Ergebnis hat keinen Einfluss auf das Gesamtergebnis.

Um nochmal auf den Bewerber zurückzukommen: ich finde eine 2-jährige Ausbildungszeit sinnvoller als eine Prüfung als Externer abzulegen, da die Inhalte der Ausbildung z.T. doch vom Stoff eines Studiums abweichen. Aus dem Grund würde ich auch den Besuch der Berufsschule dringend empfehlen (Stichwort: Wirtschaft!).

Zum Rechtlichen: nach §45 BBiG 2005 kann man als "Externer" zur Prüfung zugelassen werden:
- wenn man das Eineinhalbfache der Zeit, die für die Ausbildung vorgeschrieben ist, in dem Beruf gearbeitet hat, also als FIAE Nachweis einer Berufspraxis von 4,5 Jahren (als Berufspraxis gilt dabei auch die Ausbildungszeit in einem verwandten Ausbildungsberuf!)
- wenn man durch Zeugnisse o.ä. glaubhaft machen kann, dass man die zur Prüfung nötige Handlungsfähigkeit erreicht hat

In jedem Fall ist es anzuraten, sich mit der zuständigen IHK in Verbindung zu setzen und die genauen Modalitäten zu kären!
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Alt 21.12.2005, 09:11   #7
Thomas
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Na, da hab ich doch wieder was gelernt... Gut das Ihr da seid.
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