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#1 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 05.03.2008
Beiträge: 1
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......
Geändert von Schnipsel (05.03.2008 um 09:25 Uhr). |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 3.021
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Alle rechtliche Fragen bzgl. "Dürfen wir ausbilden" kann Dir Eure zuständige IHK beantworten. Ich sehe zunächst kein Problem darin, aber ohne Zustimmung der IHK funktioniert's sowieso nicht.
Also erstmal dort nachfragen. Die können Euch auch die wichtigsten organisatorischen Dinge, die Ihr beachten müsst, erläutern. Bzgl. Berufsschule: wir hatten auch den Fall, dass ein Azubi zum 01.04. verspätet ins 1. Lehrjahr mit eingestiegen ist. Er hat dann auch gleich die 10. Klasse (= 1. Klasse) der Berufsschule besucht. Er hatte jedoch auch eine verkürzte Ausbildungszeit von 2,5 Jahren. War hier von Seiten der Berufsschukle kein Problem. Den Stoff des ersten Halbjahres musst er eben nachlernen (was allerdings gar nicht so ohne war).
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Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...74&postcount=3 |
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