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Alt 24.11.2007, 20:54   #11
1pruefer
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Ort: Rhein-Main
Beiträge: 20
1pruefer
Standard Zusatzfrage zur Handreichung

Hallo Geko,

in Rheinhessen gibt es den Projektbegleiter auch nicht.

Interessant finde ich die verlinkte Handreichung.

Zitat:
Zitat von Geko Beitrag anzeigen
...
Aber im Ernst ich habe Deinen Rat befolgt und die Aachener IHK Seite durchgewühlt. Das Einzige Dokument, in dem der Projktbegleiter erwähnt wird ist dieses:

http://www.aachen.ihk.de/de/ausbildu...oad/pb_004.pdf
So ausgefeilt wie dieses Dokument ist, würde ich vermuten, dass es vom DIHK oder einer größeren Arbeitsgruppe der Kammern stammt. Daher könnte es auch in anderen Kammerbezirken ebenfalls eingesetzt werden. Hat jemand von den Lesern dieses Brettes so etwas schon zu Gesicht bekommen?

Es wird auch ausführlich auf den elektronischen Projektantrag eingegangen. Da würde mich als kleine Abschweifung zum Thema die Rückmeldung anderer Prüfer interessieren, ob das Verfahren
a) bei Euch eingeführt ist, und ob
b) die Einführung und vor allem das Abstimmungsverfahren über die Zulassung des Projektes durch den Prüfungsausschuss beschlossen wurde?

Und um aufs Ausgangsthema Projektbegleiter zurückzukommen - da ja gemäß dieser Aachener Handreichung einer der Prüfer als Projektbegleiter fungieren muss, müsste dazu eine Beschlussfassung des Prüfungsausschusses vorliegen?

Gruß
1pruefer
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Alt 24.11.2007, 23:36   #12
TschiTschi
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Zitat:
Zitat von 1pruefer Beitrag anzeigen
Es wird auch ausführlich auf den elektronischen Projektantrag eingegangen. Da würde mich als kleine Abschweifung zum Thema die Rückmeldung anderer Prüfer interessieren, ob das Verfahren
a) bei Euch eingeführt ist, und ob
b) die Einführung und vor allem das Abstimmungsverfahren über die Zulassung des Projektes durch den Prüfungsausschuss beschlossen wurde?
Der elektronische Projektantrag ist bei uns (leider) eingeführt, d.h. die Nachteile überwiegen. Es gibt allerdings auch einige Vorteile, die ich nach und nach zu schätzen lerne. Allerdings haben wir (also unser PA) bei der Kammer einige Änderungen gefordert und auch einige Punkte zur Voraussetzung gemacht, dass wir der Einführung zugestimmt haben. Das betrifft vor allem die Abstimmung über die Projektanträge. Hier waren wir uns einig, dass es keine elektronische Abstimmung geben darf! Sie erfolgt bei uns - nach wie vor - in einer Sitzung, in der alle bzw. die meisten Prüfer anwesend sind und in der teilweise heftig über die einzelnen Projektanträge diskutiert wird. Der elektronische Projektantrag bzw. die elektronische "Abstimmung" dient daher im Vorfeld lediglich der Orientierung.
Genau hier liegt einer der Schwachpunkte des/ unseres Tools, dass es keinen "Superuser" gibt, der einen Projektantrag (nach Diskussion) alleine freigeben kann.

GG
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