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Alt 24.08.2011, 11:41   #1
aZjdY
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.08.2011
Beiträge: 6
aZjdY befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Nach der Schule in den Betrieb

Guten Tag,

ich mache eine Ausbildung zum Kaufm. im Groß und Außenhandel.

Die ersten zwei Jahre meiner Ausbildung musste ich NIE nach der Schule in den Betrieb zum arbeiten, nun verlang mein Arbeitgeber dies jedoch.

Greift hier das Gewohnheitsrecht?

Ich bin 22Jahre alt.

Bitte um Antwort.

LG
aZjdY ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2011, 14:25   #2
Jumpy
Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2011
Beiträge: 30
Jumpy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Wieviel Stunden hat den dein Schultag und hast du einen oder mehrere?
Jumpy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2011, 17:14   #3
aZjdY
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.08.2011
Beiträge: 6
aZjdY befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo,

1 bis 2 mal in der Woche im Wechsel.

LG
aZjdY ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2011, 06:00   #4
Angela
Erfahrener Benutzer
Moderator
 
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 3.024
Angela befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo aZjdY!

Deine Frage wird hier:

http://www.fi-ausbilden.de/infopool/grundlagen/faq.html#irfaq_5_8cc91

ausführlich beantwortet.

Gewohnheitsrecht? In diesem Fall nicht.
Angela ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2011, 06:07   #5
aZjdY
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.08.2011
Beiträge: 6
aZjdY befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Haha geil ich bin raus aus der Sache.

Unterricht ist von 7.15 - 14.20

reguläre Arbeitszeit 9-18Uhr

Nach der Schule wäre ich ca. gegen 16.15 im Betrieb damit werden von 9 bis 16Uhr 8h von der Arbeitszeit berechnet und ich muss nicht mehr in den Betrieb richtig?
aZjdY ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2011, 07:22   #6
aZjdY
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.08.2011
Beiträge: 6
aZjdY befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Mh nochmal.

Also reguläre Arbeitszeit 9-18Uhr.

Berufsschulzeit 7.30-14.20Uhr.

Angerechnete Zeit von 9.00-14.20Uhr = 5h20min.

Mein Zug fährt 15.10 und ich wäre 15.57Uhr wieder in dem Ort wo mein Ausbildungsbetrieb ist.

Also von 9.00-16.00Uhr = 7h

Dazu kommt ca. ein Fußmarsch von 30min, was insgesamt 7,5h wären.

Laut dem Link

"Ist die Zeit, die der Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen, kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen. Zu kurz heißt dabei weniger als 20 Minuten."

Sind 30 Minuten auch zu kurz?
aZjdY ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2011, 10:43   #7
Angela
Erfahrener Benutzer
Moderator
 
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 3.024
Angela befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zitat:
Zitat von aZjdY Beitrag anzeigen
Laut dem Link

"Ist die Zeit, die der Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen, kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen. Zu kurz heißt dabei weniger als 20 Minuten."

Sind 30 Minuten auch zu kurz?
Sind 30 min weniger als 20 min?

Geändert von Angela (25.08.2011 um 10:45 Uhr).
Angela ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2011, 11:29   #8
aZjdY
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.08.2011
Beiträge: 6
aZjdY befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Nein natürlich nicht aber in einem anderen Text stand z.B. weniger als 30 Minuten, was stimmt denn nun?
aZjdY ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2011, 06:05   #9
Angela
Erfahrener Benutzer
Moderator
 
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 3.024
Angela befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Nun, es heißt lediglich "Ist die Zeit, die der Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen, kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen."

Eine genaue Zeitangabe fehlt. Deswegen kann man die Frage nicht so ohne Weiteres beantworten. Ich denke aber nicht, dass es sinnvoll ist, sich wegen 10 min mit dem Ausbildungsbetrieb anzulegen.
Angela ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2011, 08:50   #10
Jumpy
Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2011
Beiträge: 30
Jumpy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Ich würd da auch nicht die große Welle machen.
Vllt. kannst du ja aushandeln, dass in den Wochen, wo du 2 mal Berufsschule hast, du einmal frei haben kannst, oder so.

Was den Fußmarsch von 30 min. angeht: Vllt. bin ich ja zu faul oder so, aber wenn ich jeden Tag 30 min. gehen müsste, hätte ich mir längst ein "10-Euro-Wegwerffahrad" am Bahnhof geparkt.
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