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#1 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 24.08.2011
Beiträge: 6
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Guten Tag,
ich mache eine Ausbildung zum Kaufm. im Groß und Außenhandel. Die ersten zwei Jahre meiner Ausbildung musste ich NIE nach der Schule in den Betrieb zum arbeiten, nun verlang mein Arbeitgeber dies jedoch. Greift hier das Gewohnheitsrecht? Ich bin 22Jahre alt. Bitte um Antwort. LG |
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#2 |
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Benutzer
Registriert seit: 03.03.2011
Beiträge: 30
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Wieviel Stunden hat den dein Schultag und hast du einen oder mehrere?
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#3 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 24.08.2011
Beiträge: 6
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Hallo,
1 bis 2 mal in der Woche im Wechsel. LG |
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 3.024
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Hallo aZjdY!
Deine Frage wird hier: http://www.fi-ausbilden.de/infopool/grundlagen/faq.html#irfaq_5_8cc91 ausführlich beantwortet. Gewohnheitsrecht? In diesem Fall nicht. ![]()
__________________
Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...74&postcount=3 |
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#5 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 24.08.2011
Beiträge: 6
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Haha geil ich bin raus aus der Sache.
Unterricht ist von 7.15 - 14.20 reguläre Arbeitszeit 9-18Uhr Nach der Schule wäre ich ca. gegen 16.15 im Betrieb damit werden von 9 bis 16Uhr 8h von der Arbeitszeit berechnet und ich muss nicht mehr in den Betrieb richtig? |
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#6 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 24.08.2011
Beiträge: 6
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Mh nochmal.
Also reguläre Arbeitszeit 9-18Uhr. Berufsschulzeit 7.30-14.20Uhr. Angerechnete Zeit von 9.00-14.20Uhr = 5h20min. Mein Zug fährt 15.10 und ich wäre 15.57Uhr wieder in dem Ort wo mein Ausbildungsbetrieb ist. Also von 9.00-16.00Uhr = 7h Dazu kommt ca. ein Fußmarsch von 30min, was insgesamt 7,5h wären. Laut dem Link "Ist die Zeit, die der Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen, kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen. Zu kurz heißt dabei weniger als 20 Minuten." Sind 30 Minuten auch zu kurz? |
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#7 | |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 3.024
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Zitat:
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Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...74&postcount=3 Geändert von Angela (25.08.2011 um 10:45 Uhr). |
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#8 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 24.08.2011
Beiträge: 6
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Nein natürlich nicht aber in einem anderen Text stand z.B. weniger als 30 Minuten, was stimmt denn nun?
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#9 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 3.024
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Nun, es heißt lediglich "Ist die Zeit, die der Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen, kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen."
Eine genaue Zeitangabe fehlt. Deswegen kann man die Frage nicht so ohne Weiteres beantworten. Ich denke aber nicht, dass es sinnvoll ist, sich wegen 10 min mit dem Ausbildungsbetrieb anzulegen. ![]()
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Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...74&postcount=3 |
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#10 |
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Benutzer
Registriert seit: 03.03.2011
Beiträge: 30
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Ich würd da auch nicht die große Welle machen.
Vllt. kannst du ja aushandeln, dass in den Wochen, wo du 2 mal Berufsschule hast, du einmal frei haben kannst, oder so. Was den Fußmarsch von 30 min. angeht: Vllt. bin ich ja zu faul oder so, aber wenn ich jeden Tag 30 min. gehen müsste, hätte ich mir längst ein "10-Euro-Wegwerffahrad" am Bahnhof geparkt. |
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