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#1 | |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 11.11.2003
Ort: Hannover
Beiträge: 4.963
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Hi!
Auf http://www.fi-ausbilden.de/Rechtlich...agen.90.0.html steht: Zitat:
Aufgefallen hier: http://forum.fachinformatiker.de/sho...d.php?p=887996
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Thomas Esders Die Seite für Fachinformatiker-Ausbilder: http://www.fi-ausbilden.de Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...73&postcount=2 |
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#2 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 31.05.2006
Ort: Nähe Kaiserslautern
Beiträge: 14
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Also, ich sehe das so:
Es ist wichtig, was für ein Prüfungszyklus zugrunde liegt: Wird jedes halbe Jahr eine Prüfung durchgeführt, dann kann sich die Ausbildung theoretisch um ein Jahr verlängern, wie der Chief schon dargestellt hat. Sollte es einen Beruf geben, in dem nur einmal jährlich eine Prüfung abgehalten wird, dann sollte sich aus meinem Verständnis die Ausbildung auch nur um 1 Jahr verlängern können. Der 2. Wiederholungsversuch wäre dann nicht im Rahmen einer Ausbildung möglich, sondern ist irgendwie "Privatsache". Somit sind Betriebe nur dazu verpflichtet die Ausbildung maximal um 1 Jahr zu verlängern. |
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 11.11.2003
Ort: Hannover
Beiträge: 4.963
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Hmm, könnte sein. Damit würde aus Gesetzessicht der Betrieb geschützt, weil er definitiv nur maximal ein Jahr weiterbeschäftigen muss...
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Thomas Esders Die Seite für Fachinformatiker-Ausbilder: http://www.fi-ausbilden.de Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...73&postcount=2 |
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#4 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 31.05.2006
Ort: Nähe Kaiserslautern
Beiträge: 14
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Genau. Und zusätzlich wird der Azubi in die Pflicht genommen und muss die Kurve bekommen. Ansonsten könnte ein Azubi theoretisch 5 Jahre Ausbildung machen!
btw. gibt es überhaupt Berufe mit einem jährlichen Prüfungszyklus? ![]() |
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 11.11.2003
Ort: Hannover
Beiträge: 4.963
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Öh, ich glaube, das ist sogar die Regel...
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Thomas Esders Die Seite für Fachinformatiker-Ausbilder: http://www.fi-ausbilden.de Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...73&postcount=2 |
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#6 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 31.05.2006
Ort: Nähe Kaiserslautern
Beiträge: 14
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Fachinformatiker ist aber halbjährlich, oder? Ich musste mich bisher mit dieser Frage nicht beschäftigen
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#7 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 11.11.2003
Ort: Hannover
Beiträge: 4.963
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Jo!
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Thomas Esders Die Seite für Fachinformatiker-Ausbilder: http://www.fi-ausbilden.de Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...73&postcount=2 |
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#8 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 3.024
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Die BBiG Regelung bedeutet, dass auf Verlangen des Auszubildenden bei erstmaligem Nichtbestehen der Prüfung ihn der Betrieb bis zum nächstmöglichen Zeitpunkt weiter beschäftigen muss.
Das bedeutet bei Fachinformatikern ein halbes Jahr. Andere Berufe prüfen nur einmal jährlich, da heißt das dann ein ganzes Jahr. Sollte es z.B. einen Beruf geben, in dem nur alle 1 1/2 oder 2 Jahre geprüft wird, dauert die Weiterbeschäftigung trotzdem max. 1 Jahr.
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Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...74&postcount=3 |
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