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Alt 17.07.2006, 14:15   #1
Thomas
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Standard Nachfrage zum Beendigen der Ausbildung/Wiederholung

Hi!

Auf http://www.fi-ausbilden.de/Rechtlich...agen.90.0.html steht:

Zitat:
Dauer der Ausbildung und Ausbildungsende

Die gewerbliche Ausbildung dauert, je nach Ausbildungsberuf, 2 bis 3 ½ Jahre.

Die Ausbildungszeit kann verkürzt oder verlängert werden (§8 BBiG 2005). Vor der Entscheidung hierüber müssen der Auszubildende und der Ausbildende gehört werden.

Das Ausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der im Ausbildungsvertrag festgehaltenen Ausbildungszeit. Besteht der Auszubildende vor Ablauf dieses Zeitpunktes die Abschlussprüfung, so endet das Ausbildungsverhältnis mit diesem Tag (§21 BBiG 2005).

Ein Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung besteht nicht.

Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung kann auf Verlangen des Auszubildenden die Aus-bildung um höchstens ein Jahr bis zur nächsten möglichen Abschlussprüfung verlängert werden (§21 BBiG 2005). Darüber hinaus ist bei nochmaligem Nichtbestehen der Prüfung eine weitere Verlängerung nur mit Einverständnis des Ausbildungsbetriebes möglich.
Insgesamt kann der Auszubildende die Prüfung zweimal wiederholen.
Ist das korrekt wiedergegeben? Es gilt doch: Prüfung kann zweimal wiederholt werden, max. aber ein Jahr. Wenn alle halbe Jahre eine Prüfung stattfindet, dann kann man also max. 3 Prüfungen machen, richtig? SOllten wir den Text oben anpassen?

Aufgefallen hier: http://forum.fachinformatiker.de/sho...d.php?p=887996
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Thomas Esders

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Alt 17.07.2006, 14:59   #2
Muadibb
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Muadibb
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Also, ich sehe das so:

Es ist wichtig, was für ein Prüfungszyklus zugrunde liegt:
Wird jedes halbe Jahr eine Prüfung durchgeführt, dann kann sich die Ausbildung theoretisch um ein Jahr verlängern, wie der Chief schon dargestellt hat.

Sollte es einen Beruf geben, in dem nur einmal jährlich eine Prüfung abgehalten wird, dann sollte sich aus meinem Verständnis die Ausbildung auch nur um 1 Jahr verlängern können. Der 2. Wiederholungsversuch wäre dann nicht im Rahmen einer Ausbildung möglich, sondern ist irgendwie "Privatsache". Somit sind Betriebe nur dazu verpflichtet die Ausbildung maximal um 1 Jahr zu verlängern.
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Alt 17.07.2006, 15:03   #3
Thomas
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Hmm, könnte sein. Damit würde aus Gesetzessicht der Betrieb geschützt, weil er definitiv nur maximal ein Jahr weiterbeschäftigen muss...
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Thomas Esders

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Alt 17.07.2006, 15:06   #4
Muadibb
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Genau. Und zusätzlich wird der Azubi in die Pflicht genommen und muss die Kurve bekommen. Ansonsten könnte ein Azubi theoretisch 5 Jahre Ausbildung machen!

btw. gibt es überhaupt Berufe mit einem jährlichen Prüfungszyklus?
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Alt 17.07.2006, 15:10   #5
Thomas
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Öh, ich glaube, das ist sogar die Regel...
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Thomas Esders

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Alt 17.07.2006, 15:15   #6
Muadibb
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Muadibb
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Fachinformatiker ist aber halbjährlich, oder? Ich musste mich bisher mit dieser Frage nicht beschäftigen
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Alt 17.07.2006, 15:21   #7
Thomas
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Jo!
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Alt 20.07.2006, 06:24   #8
Angela
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Die BBiG Regelung bedeutet, dass auf Verlangen des Auszubildenden bei erstmaligem Nichtbestehen der Prüfung ihn der Betrieb bis zum nächstmöglichen Zeitpunkt weiter beschäftigen muss.
Das bedeutet bei Fachinformatikern ein halbes Jahr.
Andere Berufe prüfen nur einmal jährlich, da heißt das dann ein ganzes Jahr.
Sollte es z.B. einen Beruf geben, in dem nur alle 1 1/2 oder 2 Jahre geprüft wird, dauert die Weiterbeschäftigung trotzdem max. 1 Jahr.
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