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#1 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 18.09.2007
Beiträge: 2
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Hallo,
ich bin FIAE'ler im 3. Lj und meine Projektarbeit steht unmittelbar bevor (bin Verkürzer). Jetzt stellt sich mir eine wichtige Frage: Gibt es eine Vorgabe in welcher Sprache das Pflichtenheft erstellt werden muss? Unsere Firmenrichtlinien und Prozessstrukturen sehen nämlich nur englische Pflichtenhefte vor (Architecture Specifications) mit einer speziellen Formatierung. Zwecks Corporate Identity, Einhaltung des Entwicklungsprozesses (und vorhandener Formatvorlage) würde ich das auch gerne so erstellen. Bei der IHK hab ich diesbezüglich nichts gefunden. Meine Dokumentation wird natürlich ausschließlich auf deutsch und nach IHK (Format-)Vorgaben erstellt. Das Pflichtenheft käme in den Anhang. Ist das möglich/erlaubt? Es sind auch Meinungen Anregungen zum Thema meiner Projektarbeit gewünscht: Portierung und Erweiterung eines firmeninternen Memorytests auf Windows Betriebssysteme für die Entwicklungsabteilung zwecks Qualitätstests unserer Hardware. (Konzept ist bereits bei der IHK, ich hoffe auf die Genehmigung anfang nächster Woche). Danke schonmal. |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 11.11.2003
Ort: Hannover
Beiträge: 4.963
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Hallo!
Ich gehöre zwar keinem PA an, würde aber nichts dagegen haben, wenn das PH in englisch ist.
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Thomas Esders Die Seite für Fachinformatiker-Ausbilder: http://www.fi-ausbilden.de Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...73&postcount=2 |
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.01.2004
Ort: Mannheim
Beiträge: 451
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Hi!
Du machst einen deutschen Abschluss vor einer deutschen IHK, deswegen würde ich im Zweifelsfall davon ausgehen, dass Du ein deutsches Pflichtenheft benötigst. Du kannst ja auch keine englische Präsentation halten. In diesem Fall interessieren die Vorgaben der IHK und nicht Deiner Firma! Ich würde daher bei meiner IHK/ meinem PA nachfragen! GG
__________________
Meine HPs: http://www.tcp-ip-info.de und http://www.fachinformatiker-systemintegration.info Meine Musik: http://www.lastfm.de/user/TschiTschi126/ >>> Sei nett zu Deinem Azubi, er könnte später 'mal Dein Chef werden! <<< |
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 3.024
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Das Pflichtenheft gehört sowieso nur als Anhang zur Dokumentation.
Die Dokumentation muss selbstverständlich auf Deutsch geschrieben werden, ich hätte aber kein Problem, wenn ein angehängtes Pflichtenheft auf Englisch ist, wenn das dem Standard in diesem Unternehmen entspricht. Wichtig ist, dass sich alle relevanten Informationen in der Dokumentation befinden müssen. Ein Soll-Konzept in der Doku, in dem im übertragenen Sinn "Lies das angehängte Pflichtenheft" steht gibt bei mir/uns erheblichen Punktabzug. Im Zweifelsfall immer bei der zuständigen IHK nachfragen, da die Prüfungsausschüsse in ihren Entscheidungen sehr autonom sind. Und vielleicht sieht Deiner das anders. ![]()
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Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...74&postcount=3 |
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#5 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.01.2004
Ort: Mannheim
Beiträge: 451
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Zitat:
Aber wie schon mehrfach gesagt. Fragen bei der IHK ist das Sicherste! GG
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#6 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 18.09.2007
Beiträge: 2
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Vielen Dank für die Antworten.
Also ich versteh das richtig, dass ich sowieso das Pflichtenheft in ähnlicher Form als Soll Konzept in die Doku (dann natürlich auf deutsch) integrieren muss, oder? Im Anhang ist dann quasi das "Original". Eine Anfrage bei meiner IHK läuft bereits, bin mal gespannt... Was haltet ihr von meinem Projekt? Es ist immer gut etwas Feedback von Prüfern vorab zu bekommen. ![]() |
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#7 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.01.2004
Ort: Mannheim
Beiträge: 451
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Zitat:
Abgesehen davon bin ich eigentlich nur FISI-Prüfer - könnte als eh' nichts dazu sagen! ;-) GG
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#8 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 3.024
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Die für Deine Projektarbeit relevanten Dinge aus dem Pflichtenheft müssen als Soll-Konzept in die Doku. Dort musst Du exakt definieren, was Dein Projekt nach Abschluss leisten soll. Wie bereits erwähnt genügt hier ein Verweis auf ein angehängtes Pflichtenheft keinesfalls.
Das Pflichtenheft im Original als Anhang mit abzugeben macht sich jedoch gut. Wobei man auf den Umfang achten sollte. Mehrere hundert Seiten Pflichtenheft im Anhang werden keinen Prüfer begeistern. In einem solchen Fall nur die Auszüge des PH anhängen, die direkt mit Deiner Projektarbeit zu tun haben. Und ich bin zwar FIAE-Prüferin - nur an Hand des Themas kann ich das Projekt allerdings auch nicht beurteilen. ![]()
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Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...74&postcount=3 |
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