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#1 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.03.2004
Ort: Elbflorenz
Beiträge: 1.978
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Kontrollfrage:
Muß der Ausbildungsvertrag verlängert werden, wenn ein Azubi nicht besteht?
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Ho Man sollte Macht nur dann ausüben, wenn man damit umgehen kann. |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 11.11.2003
Ort: Hannover
Beiträge: 4.963
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Ja! Maximal ein Jahr...
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Thomas Esders Die Seite für Fachinformatiker-Ausbilder: http://www.fi-ausbilden.de Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...73&postcount=2 |
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#3 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.03.2004
Ort: Elbflorenz
Beiträge: 1.978
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Zitat:
Wo steht das geschrieben? Welches Recht hat ein Betrieb, wenn der Azubi bewußt verhaut, um nicht in die Arbeitslosigkeit zu müssen? :?: :?
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Ho Man sollte Macht nur dann ausüben, wenn man damit umgehen kann. |
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 11.11.2003
Ort: Hannover
Beiträge: 4.963
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OK, ich muß da mal in meinen kleinen Rechtsratgeber nachschlagen. Ich befürchte aber, wenn Ihr vermutet, das das Durchfallen mit Absicht geschehen ist, müßt Ihr das beweisen -> Gericht.
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Thomas Esders Die Seite für Fachinformatiker-Ausbilder: http://www.fi-ausbilden.de Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...73&postcount=2 |
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.03.2004
Ort: Elbflorenz
Beiträge: 1.978
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genau da bin ich auch stecken geblieben...
Wir haben die Beweislast, also ist es fast aussichtslos.
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Ho Man sollte Macht nur dann ausüben, wenn man damit umgehen kann. |
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#6 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 3.024
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BBiG § 21
[...] (3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.[...] Ich verstehe das so, dass man den Azubi nach dem ersten Durchfallen bis zur nächsten Prüfung (also in unserem Fall 1/2 Jahr) weiter beschäftigen muss, allerdings nur auf Antrag des Azubis. Ich denke mal, wenn der Azzubi die Weiterbeschäftigung beantragt, müsste man ihm schon schlüssig beweisen können, dass er die Prüfung absichtlich vermasselt hat (evtl. durch Zeugenaussagen???).
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Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...74&postcount=3 |
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#7 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.06.2004
Ort: Oben bei Mutti :-)
Beiträge: 728
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Das hatten wir auch in der Schule, wo die gleiche Frage gestellt wurde, allerdings find ich das ein wenig blödsinnig die Prüfung absichtlich zu verhauen nur um die "potentielle" Arbeitslosigkeit hinauszuzögern. Eine akurat abgeschlossene Abschlussprüfung is doch besser als das was er vor hat.
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"Wir haben schon Unwahrscheinlicheres erleben und akzeptieren müssen." (Atlans Extrasinn) wie wahr ![]() Ich: http://www.fi-ausbilden.de/phpBB2/vi...hp?p=1125#1125 Sobald man in einer Sache Meister geworden ist, soll man in einer neuen Schüler werden. Gerhart Hauptmann |
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#8 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.03.2004
Ort: Elbflorenz
Beiträge: 1.978
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Vielleicht ist die Situation etwas anders, wenn man aus einem Gebiet mit 30% Arbeitlsosiglkeit kommt und nicht die grösste Leuchte ist.
Naja... Danke, ich wollte nur sicher gehen, ob nicht doch vielleicht eine Möglichkeit bestanden hätte.
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Ho Man sollte Macht nur dann ausüben, wenn man damit umgehen kann. |
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#9 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 07.06.2004
Ort: zu Hause
Beiträge: 2.042
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man könnte den Heini mit der Aussicht auf ein wohlwollendes Arbeitszeugniss zum kündigen bewegen, nachdem man ihm klargemacht hat, er würde die Prüfung ohnehin nicht bestehen...
zugegeben: nicht ganz fair... aber ansonsten ist die Rechtslage eindeutig, wenn man keine Beweise hat, kann man sich es sparen...allerdings müsste er seine kosten selber tragen...der Ärger wäre es vielleicht wert...(vielleicht akzeptiert er auch die Kündigung?) gibt noch was aus der Trickkiste: Man spricht eine ausserordentliche Kündigung aus und schickt eine ordentliche Kündigung tags darauf hinterher. in 6 von 10 Fällen wird nur der ausserordentlichen Kündigung widersprochen, die andere bleibt gültig, auch wenn die ausserordentliche abgeschmettert wird...Frage des versäumten Widerspruchs...(hab ich von nem Anwalt mit reichlicher Erfahrung im Arbeitsrecht, der war auch schon drauf reingefallen) |
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#10 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 11.11.2003
Ort: Hannover
Beiträge: 4.963
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Hui iche, das ist ne Trickkiste...
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Thomas Esders Die Seite für Fachinformatiker-Ausbilder: http://www.fi-ausbilden.de Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...73&postcount=2 |
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