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Alt 18.05.2009, 09:55   #1
bti7a
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 1
bti7a befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Rechtliche Lage bezüglich Fehltage/Fehlstunden

Hi Leute,
habe über die Boardsuche leider nichts der gleichen finden können.
Also ich mach ne schulische Ausbildung zum Technischen Assistenten für Informatik, also 2 Jahre BBS, ohne das man mit einem Betrieb in Verbindung steht oder sonstige staatliche Förderungen bezieht.
Unser Klassenlehrer ist allerdings der Meinung, er sollte für jegliche Fehltage bzw. auch für jegliche Fehlstunden ein Attest sehen, sonst kriegen wir einen Fehltag. Sprich angenommen wir kommen zur ersten Studne und gehen nach der 4ten wieder bekommen wir einen Fehltag wenn wir kein Attest vorlegen. Sind alle 18 und daher ja eigendlich berechtigt uns selbst zu entschuldigen.
Kennt sich da jemand mit der Rechtlichen Lage aus?? bzw hat vllt zuverlässige Quellen. Ist sehr schwer dazu etwas zuverlässiges zu finden, in dem kleinen Buch für Azubirechte was es im BIZ gibt habe ich schon ohne nennenswerte Erfolge nachgesehen.

Hoffe es kann jemand helfen (bitte keine Moralprädigden das wir doch einfach da bleiben sollen, haben unsere Gründe)
bti7a ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2009, 12:05   #2
Angela
Erfahrener Benutzer
Moderator
 
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 2.540
Angela befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Der Ausbildungsbetrieb kann verlangen, dass ein Azubi ab dem ersten Fehltag bzw. ab der ersten Fehlstunde ein ärztliches Attest vorlegt. Diesbezüglich gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, d.h. der Betrieb kann das nach eigenem Ermessen gestalten.

Ob dies auch für eine Berufsfachschule gilt, kann ich leider nicht beantworten.
Angela ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2009, 15:18   #3
iche
Erfahrener Benutzer
Moderator
 
Benutzerbild von iche
 
Registriert seit: 07.06.2004
Ort: zu Hause
Beiträge: 1.950
iche befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

zu jeder ausbildung gehört eine ausbildungsordnung, jede schule hat eine hausordnung. zu einer ausbildung gehört nicht nur die prüfung, sondern auch der unterricht. ich habe schon von leuten gehört, die von gebührenpflichtigen schulen flogen, weil sie meinten dass man nicht hingehen muss.
wenn du die fahrschule buchst und nicht hingehst wirst du auch keinen führerschein erhalten, so einfach ist das. ab einer bestimmten anzahl an fehltagen, egal ob entschuldigt oder nicht wird man nicht zur prüfung zugelassen.
mach bitte nicht die schule verantwortlich dafür, wenn du keinen bock hast-
die ausbildung kostet über 2 jahre etwa 20.000 €, sei froh dass du die geschenkt bekommst und nicht bezahlen musst...
__________________
Gewalt ist keine Lösung, wenn man nnur drüber redet!(Stopok)




iche: http://www.fi-ausbilden.de/phpBB2/vi...hp?p=4326#4326
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Alt 19.05.2009, 20:38   #4
TschiTschi
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von TschiTschi
 
Registriert seit: 29.01.2004
Ort: Mannheim
Beiträge: 442
TschiTschi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von iche Beitrag anzeigen
die ausbildung kostet über 2 jahre etwa 20.000 €, sei froh dass du die geschenkt bekommst und nicht bezahlen musst...
Das erscheint mir eher etwas (sehr) tief gegriffen zu sein. Wir rechnen da mit anderen Zahlen. Umso mehr sehe ich aber die (moralische) Verpflichtung, etwas zu tun.
Abgesehen davon: Wer sich nicht durch die BS beißen kann, wird's im Beruf später erst recht nicht schaffen!

GG
__________________
Meine HPs:
http://www.tcp-ip-info.de und
http://www.fachinformatiker-systemintegration.info


Meine Musik:
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>>> Sei nett zu Deinem Azubi, er könnte später 'mal Dein Chef werden! <<<
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