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#1 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 22.08.2006
Beiträge: 2
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hallo erstmal, weiss nicht ob ich hier richtig bin:
was für Rechtsmittel habe ich, wenn ich it der Bewertung meiner Prüfungen nicht einverstanden bin? Wenn zB ein anderer mit nahezu identischen Antworten mehr Punkte hat?
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denn alles was entsteht, ist wert, das es zu grunde geht |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 07.06.2004
Ort: zu Hause
Beiträge: 2.042
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also soweit ich informiert bin gibt es die möglichkeit der beschwerde direkt bei der pk und dann den üblichen rechtsweg, der über die instanzen der verwaltungsgerichtsbarkeit geht. aber man ist auf jeden fall beweispflichtig, muss die beweise selber beibringen... und man solte sicher anicht davon ausgehen, dass man die prüfungsergebnisse untereinander tatsächlich vergleichen kann, das kann man ja während der prüfung untereinander schließlich auch nicht...
und es wird auch nicht zu bemängeln sein, das verschiedene pk-ler bei der pnktevergabe unterschiedliche auffassungen haben. ergo : die chancen auf erfolg dürften eher gering sein, wenn man nciht beweisen kann, dass beispielsweise richtiges als falsch bewertet wurde. bist du so ein konkreter fall, garfield?
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Gewalt ist keine Lösung, wenn man nur drüber redet!(Stoppok) Jena ist bunt, nicht braun! ![]() iche: http://www.fi-ausbilden.de/phpBB2/vi...hp?p=4326#4326 |
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#3 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.01.2004
Ort: Mannheim
Beiträge: 451
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Zitat:
Und Du kannst davon ausgehen, dass innerhalb des selben PA die Antworten schon miteinander verglichen worden sind bzw. von denselben Leuten bewertet wurde. Im übrigen kannst Du Einsicht für Deine AP verlangen - aber nicht in die eines anderen! GG
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Meine HPs: http://www.tcp-ip-info.de und http://www.fachinformatiker-systemintegration.info Meine Musik: http://www.lastfm.de/user/TschiTschi126/ >>> Sei nett zu Deinem Azubi, er könnte später 'mal Dein Chef werden! <<< |
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 3.024
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Auf Uli's Prüfungspage findet sich ein guter Artikel dazu: http://www.caesborn.de/pruefungspage/ unter dem Link "Widerspruch/Klage"
Wichtig sind vor allem die zu beachtenden Fristen. Und um Dir gleich etwas die Illusionen zu rauben - es bestehen selten wirkliche Erfolgsaussichten, da die Prüfungsausschüsse sehr viel Entscheidungsspielraum haben.
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Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...74&postcount=3 |
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