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Alt 22.08.2006, 15:56   #1
garfield
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.08.2006
Beiträge: 2
garfield
Standard Rechtsmittel und Erfolgsaussichten?

hallo erstmal, weiss nicht ob ich hier richtig bin:
was für Rechtsmittel habe ich, wenn ich it der Bewertung meiner Prüfungen nicht einverstanden bin?
Wenn zB ein anderer mit nahezu identischen Antworten mehr Punkte hat?
__________________
denn alles was entsteht, ist wert, das es zu grunde geht
garfield ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2006, 17:54   #2
iche
Erfahrener Benutzer
Moderator
 
Benutzerbild von iche
 
Registriert seit: 07.06.2004
Ort: zu Hause
Beiträge: 2.042
iche befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

also soweit ich informiert bin gibt es die möglichkeit der beschwerde direkt bei der pk und dann den üblichen rechtsweg, der über die instanzen der verwaltungsgerichtsbarkeit geht. aber man ist auf jeden fall beweispflichtig, muss die beweise selber beibringen... und man solte sicher anicht davon ausgehen, dass man die prüfungsergebnisse untereinander tatsächlich vergleichen kann, das kann man ja während der prüfung untereinander schließlich auch nicht...
und es wird auch nicht zu bemängeln sein, das verschiedene pk-ler bei der pnktevergabe unterschiedliche auffassungen haben.
ergo : die chancen auf erfolg dürften eher gering sein, wenn man nciht beweisen kann, dass beispielsweise richtiges als falsch bewertet wurde.
bist du so ein konkreter fall, garfield?
__________________
Gewalt ist keine Lösung, wenn man nur drüber redet!(Stoppok)

Jena ist bunt, nicht braun!

iche: http://www.fi-ausbilden.de/phpBB2/vi...hp?p=4326#4326
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Alt 22.08.2006, 21:09   #3
TschiTschi
Erfahrener Benutzer
 
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Registriert seit: 29.01.2004
Ort: Mannheim
Beiträge: 451
TschiTschi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Re: Rechtsmittel und Erfolgsaussichten?

Zitat:
Zitat von garfield
Wenn zB ein anderer mit nahezu identischen Antworten mehr Punkte hat?
Woher willst Du denn wissen, wie ähnlich sich die Antworten sind. Durch das gespräch auf dem Gang im Nachhinein geht das bestimmt nicht. Denn es kommt nicht darauf an, was Du gemeint hast, sonden, was Du wirklich geschrieben hast.
Und Du kannst davon ausgehen, dass innerhalb des selben PA die Antworten schon miteinander verglichen worden sind bzw. von denselben Leuten bewertet wurde.
Im übrigen kannst Du Einsicht für Deine AP verlangen - aber nicht in die eines anderen!

GG
__________________
Meine HPs:
http://www.tcp-ip-info.de und
http://www.fachinformatiker-systemintegration.info


Meine Musik:
http://www.lastfm.de/user/TschiTschi126/

>>> Sei nett zu Deinem Azubi, er könnte später 'mal Dein Chef werden! <<<
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Alt 24.08.2006, 06:28   #4
Angela
Erfahrener Benutzer
Moderator
 
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 3.024
Angela befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Auf Uli's Prüfungspage findet sich ein guter Artikel dazu: http://www.caesborn.de/pruefungspage/ unter dem Link "Widerspruch/Klage"

Wichtig sind vor allem die zu beachtenden Fristen.
Und um Dir gleich etwas die Illusionen zu rauben - es bestehen selten wirkliche Erfolgsaussichten, da die Prüfungsausschüsse sehr viel Entscheidungsspielraum haben.
Angela ist offline   Mit Zitat antworten
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