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Alt 24.04.2006, 11:35   #1
Shine
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Registriert seit: 24.04.2006
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Shine
Standard Schwanger - Was ist rechtens ?

Hallo,

nach einer wahren Telefon-Expedition von Beratungsstellen, letztlich dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt, wende ich mich an euch mit der Schilderung meiner speziellen Situation:

Ich bin angehende FI-SI Auszubildende, d.h. in meinem Vetrag steht, das Ausbildungsverhältnis beginnt am 01.08.2006.

Nun bin ich ungeplant schwanger geworden und würde dem Arbeitgeber gern zwecks für ihn besserer Planbarkeit und zum Ausdruck von Ehrlichkeit meinerseits von der Schwangerschaft unterrichten. Ich habe bereits ein Kind, wurde also mit / trotz Kind "auserwählt".

Allerdings gilt das Mutterschutzgesetz mit dem verbundenen Kündigungsschutz laut Auskunt des einen Mannes vom Gewerbeaufsichtsamtes erst ab 01.08.
Demnach müssten sie mich dennoch nicht kündigen dürfen, laut Aussage seines Kollegen dürfen sie wohl.

Das MuSchuG gilt für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Ab wann beginnt dieses in der Ausbildung ? (Definitionslücke?)

*args*

Ich muss sagen, dass ich diese Ausbildung nach einem erfolglosen Studiumsversuch nun wirklich durchziehen will, nach Abwägung ob Abtreibung oder nicht, würde es dann halt um 1 Jahr Elternzeit verschoben werden.

Deshalb ist es mir wichtig, mir den Ausbildungsplatz zu erhalten, denn diesen Beruf möchte ich erlernen.

Ich könnte einach bis zum 01.08. den Mund halten und dann mit dem Bauch zuerst durch die Tür kommen - schöne Scheisse, käme mir selbst annähernd verlogen vor.

An die hier anwesenden Ausbilder / Unternehmensführer: Wie würdet ihr diese Situation bewerten ?

Habe wirklich viel gequatscht und gegoogelt (bin so letztlich auf euch gekommen), auf diesen Fall geht das MuSchuG nicht ein.

Aber: Beim Vorstellungsgespräch darf keine Frage nach einer vorhandenen Ss gestellt werden, um auch Schwangere nicht zu diskriminieren. Bis zum Anfang des Ausbildungs-verhältnisses aber darf laut Aussage des einen Bearbeiters im Gewerbeausichtsamt der Betrieb eine eingestellte schwangere Auszubildende aber kündigen. Danach beginnt das Kündigungsverbot für werdende Mütter.

Ich finde das ziemlich abstrus. Es zwingt einen "von rechts wegen" gerade dazu, nichts zu sagen, wenn man sein Leben aber wegen der Schwangerschaft / des Kindes nicht ganz umschmeissen will. Ich würde dem AG lieber jetzt schon von der Situation erzählen, damit er (um-)planen kann und mich ggf. später einsetzen kann.
Ein Risiko will ich aber auch nicht eingehen, dann auf der Strasse zu stehen, zumal ich sicher nicht "die" Traumauszubildende mit meinen dann 2 Kindern für jede Stelle wäre - viel zu unflexibel.

Ach ja, zum Schluss noch dieser Link: http://www.schwanger-in-bayern.de/berallt/bera3.htm

Das war in Bayern, die hiesige IHK bez. der Mitarbeiter, mit dem ich wiederum sprach, meinte, "dass ich eher keinen Kündigungsschutz habe".

Das ist jetzt lang geworden, aber auch nicht mal ebenso einfach.

Danke fürs Lesen (und hoffentlich auch Antworten)

LG

Shine
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Alt 24.04.2006, 11:57   #2
Angela
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Puh, ich muss zugeben, dass ich Dir da jetzt auch keine Antwort darauf geben kann.
Aus dem Gefühl heraus würde ich sagen, dass Du auch bereits vor Beginn der Ausbildung unter das MuSchG fällst, aber Gefühle können in Rechtsdingen in Deutschland leider sehr trügerisch sein.

Eine Möglichkeit wäre noch, einen Anwalt zu befragen, wie die rechtliche Lage aussieht.

Auf jeden Fall finde ich es sehr gut von Dir, den AG vorab zu informieren, damit dieser planen kann. Das ist fair und zeugt meiner Ansicht nach von Deinem Willen, die Ausbildung durchzuziehen.
Wärst Du "meine" zukünftiger Azubi würde ich ich das hoch anrechnen und Dir keinesfalls negativ anlasten, indem ich das Ausbildungsverhältnis löse (sollte dies rechtlich möglich sein).

Alletrdings kannst Du Dich darauf leider nicht verlassen, d.h. ist ein Auflösung im Vorfeld rechtlich möglich, musst Du leider damit rechnen, dass Dein künftiger AG dies auch tut.

Ich hoffe sehr, dass ein anderes Forenmitglied hier Dir eine Antwort auf diese Frage geben kann.
Angela ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.04.2006, 12:38   #3
Shine
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Beiträge: 9
Shine
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Hallo Angela,

ich danke dir schonmal für dein Posting. Dass ich mir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen soll, hat mir der Mann vom Gewerbeaufsichtsamt auch geraten ("aber bloss nicht so einen Wald- und Wiesenadvokaten!").

Allerdings möchte auch diese Spezies für ihren Dienst belohnt werden - gibt es da Beihilfen ? Habe keine Rechtsschutzversicherung, die das übernehmen würde.

Ich werde fürs erste mal bei der IHK anrufen und schauen, ob dort diesmal der Zuständige ans Telefon kommt. Also dass das Mutterschutzgesetz in meiner Situation nicht gilt, ist wohl zu 99% klar. Hm worauf wohl der verlinkte Entschied von der IHK Bayern basierte ?

Ich telefonier gleich nach der Mittagszeit noch ein Ründchen.
Shine ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.04.2006, 17:11   #4
mücke
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Beiträge: 1.806
mücke befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zwei Dinge fallen mir dazu ein:
1. Arbeitsrechtliche Beratung erhälst du auch bei der Gewerkschaft, da musst du aber Mitglied sein (aber der Beitrag dort wird vielleicht geringer für ein Jahr sein als der Anwalt für eine Auskunft)
2. Du würdest ein Jahr zu Hause bleiben wollen? Steht das für Dich fest oder gäbe es da z.B. noch Möglichkeiten für Änderungen? Also, dass Du "nur" für die Zeit des MuSchu (aktuell 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung?) ausfällst - oder eine Teilzeitausbildung ansprichst o.ä.? Du hast das sicher alles bedacht, aber manchmal dreht man sich ja auch im Kreis bei solchen Überlegungen, deshalb spreche ich es hier an.

Ich kann deine Sorgen um Fairness und die zukünftige gute Zusammenarbeit mit der Firma verstehen. Aber du hast es eh nicht leicht in unserer Gesellschaft in deiner Situation - du möchtest eine Ausbildung machen und du möchtest deine zwei Kinder - das ist eigentlich selbstverständlich, da kann ja keiner was dagegen haben und doch ist es in unserem Land so, dass du keine Auskunft erhälst, keiner Bescheid weiß, du unsicher bist, was richtig ist etc. Da darfst du ruhig an dich und deine Wünsche denken, was für dich das beste ist! Und wenn du zum Schluss kommst, am 1.8. mit dem Bauch voran zur Tür zu kommen, weil es keine andere Möglichkeit auf Erhalt des Ausbildungsplatzes gibt, dann musst du das tun, finde ich.

Das fällt mir dazu ein, aber auch ich weiß nicht, wie das rechtlich ist. Hoffentlich weißt du bald mehr! Viel Glück.
mücke ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.04.2006, 17:34   #5
Shine
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Shine
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Hallo mücke,

auch dir vielen Dank *überreaktionenfreu*.

Ja ich bin auch bei dem Standpunkt, dass ich langfristig an mich und meine Familie denken will, also nicht mein Leben lang zuhause bleiben und Hartz4 "kassieren" möchte. Darum ja die ganze Aufregung. Bin ein ehrlicher Mensch, doch ist mir in diesem Fall, wo ich weiss, dass der Betrieb durch meine Situation nicht pleitegehen wird (Stadt, ich arbeite dann quasi im Rathaus) wichtiger, auf Recht komm raus die Ausbildung machen zu können.

Deinen genannten Punkten stimme ich zu, gerade in der heutigen Diskussion Frau, Beruf und Vereinbarkeit und dem angeprangerten Rückgang der Geburtenraten...

Ich möchte 1 Jahr Elternzeit nehmen, da mir dieses erste Jahr sehr wichtig ist beim Aufbau der Beziehung zu diesem neuen Menschen. Über das andere hab ich auch schon nachgedacht, das ist eher nicht meine Richtung. Reden lasse ich allerdings, bei vernünftigen, machbaren Vorschlägen, schon mit mir.

Allerdings hab ich so allgemein das vage Gefühl, dass durch die von der Politik ergriffenen Maßnahmen darauf auszielen, gut situierten Familien / Frauen das Kinderkriegen (finanziell) schmackhafter zu machen und denen, die vom Staat leben, im umgekehrten Sinne. Das aber o.T. und ganz subjektiv von meiner Seite.
(Z.B. bekommen arbeitende lohnabhängig ab 2007 bis 1600 € Elterngeld, arbeitslose anscheinend nur noch 184 € und nur noch für 1 Jahr statt vormals 300 € über 2 Jahre (bis zu bestimmter Einkommensgrenze, habe ich letztens grob gelesen). Aber wie gesagt, eher off topic.

Ich habe mich nun mit der zuständigen Stelle vom verlinkten Entscheid aus Bayern kurzgeschlossen (süßer Dialekt *g*), der Mann am Telefon war total super und hat richtig lang mit mir die Situation erörtert und will sich nochmal kurzschliessen mit der dortigen IHK und der hiesigen. Er denkt aber, dass (gerade weil ich den Vertrag mit einer Stadt habe) ich gute Chancen habe, weil die Stadt auch unter öffentlichem Druck stünde (wenn ich an die Presse ginge z.B.)

Bis Mittwoch meldet er sich, ich bin gespannt was sich ergibt.

Ansonsten noch Leute, die vllt. schon einen ähnlichen Fall im beruflichen Alltag hatten ?

LG und einen schönen Rest-Sonnentag

Shine
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Alt 24.04.2006, 19:48   #6
TschiTschi
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Mir fällt noch ein Punkt ein: Du hast ja eine Probezeit! Gilt für diese auch der Mutterschutz? Gefühlsmäßig würde ich zu "nein" tendieren, da hier ja der normale Kündigungsschutz nicht gilt!

Aber stelle Deine Frage doch 'mal hier: http://www.recht.de/

GG
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>>> Sei nett zu Deinem Azubi, er könnte später 'mal Dein Chef werden! <<<
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Alt 24.04.2006, 20:35   #7
Shine
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Shine
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Huhu !

Doch, in der Probezeit ist man ebenfalls geschützt, wenn man nicht gerade eine ausserordentliche Pflichtverletzung als Azubi begeht oder eben direkt eine Arbeit macht, wo von vornherein für Schwangere Beschäftigungsverbot gilt (Umgang mit Chemikalien, regelmässige Schwerlasten heben etc.)

Das sagt das MuSchuG, das ist klar, nur für mich ist die Frage, ab wann das gilt... Bzw. wäre es irgendwie humbug, im Vorstellungsgespräch eine Schwangerschaft verneinen zu dürfen im Namen der Gleichberichtigung, dann aber in der Vor-Ausbildungszeit rechtens gekündigt werden zu können. Na ich warte mal, was sich noch ergibt.

Wenns hart auf hart kommt, sag ich eben nix, obwohl das ehrlich echt ne kagg-Situation wäre ... (stöhn)
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Alt 10.05.2006, 12:11   #8
Thomas
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Hi!

Wollte mal nachfragen, wie es denn bei Dir aussieht und ob Du noch Hilfe brauchst...
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Alt 10.05.2006, 20:42   #9
Shine
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Shine
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Hallo,

vielen Dank der lieben Nachfrage. Ist noch nicht vollständig geklärt.
Ich habe einen Rückruf von dem Mann aus Bayern bekommen, er hat sich echt mit der IHK dort nochmal und mit der in Düsseldorf in Verbindung gesetzt, und beide sind der Meinung, dass eine Kündigung in diesem Fall nicht rechtens wäre. Er hat auch bei der IHK in Münster angerufen, aber dort waren sie nicht mal bereit, ihm Auskunft zu geben... schon dreist, weil es ja eine allgemeine Info war.

Habe dann bei meiner Stelle, genauer gesagt der zuständigen Gleichstellungsbeauftragten, angerufen und ihr mein Anliegen erzählt, dass ich es eben meinem Arbeitgeber noch nicht gesagt habe und gern Unterstützung hätte. Als sie hörte dass dieser Arbeitgeber auch direkt ihrer ist (ist eine Stadt, falls ich es noch nicht erwähnt habe), hat sie erstmal geschluckt.
Sie meinte dann, sie wüsste wohl wer ich bin, da sie im Vorstellungsgespräch dabei war (gar nicht mehr in erinnerung hab) und
dass sie verstehen kann dass ich dennoch die Ausbildung durchziehen möchte.

Morgen kommt sie jedenfalls vorbei, da sie meinte es wäre nicht sehr zweckgemäss, zu ihr zu kommen wegen Aufsehen (und Bauch *g*), das finde ich echt prima.

Ich hoffe, dass wir einen Weg finden werden, dass sie ihren Betrieb planmässig weitermachen können und ich dennoch dort die Ausbildung machen kann.

Ich melde mich wieder, drückt mir die finger.

LG & dankz

Shine
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Alt 10.05.2006, 20:46   #10
Thomas
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Geschichten gibts - krass

Ich bin guter Hoffnung, das sich das alles klärt und Daumen drücken wir alle ganz bestimmt!
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