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Alt 12.03.2009, 07:03   #1
Angela
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Angela befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Infor: neue rechtliche Regelungen ab August 2009

§ 7 BBiG wird ab dem 01.08.2009 um den folgenden Absatz 2 erweitert:

"Die Anrechnung nach Absatz 1 bedarf des gemeinsamen Antrags der Auszubildenden und Ausbildenden. Der Antrag ist an die zuständige Stelle zu richten. Er kann sich auf Teile des höchstzulässigen Anrechnungszeitraums beschränken."

Evtl. wichtiger:
Die Aussetzung der Anwendung der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) entfällt ab dem 01.08.2009. Ab diesem Zeitpunkt tritt auch eine neue AEVO in Kraft: BMBF
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