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#1 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 2.943
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War mir nicht sicher ob hier rein oder in's Prüfungsforum, aber egal....
Ich bin seit einiger Zeit Mitglied des Prüfungsausschusses unserer IHK. Bisher wurde ich aber nur dazu herangezogen die schriftlichen Prüfungen zu korrigieren. Nun habe ich eine Anfrage unserer IHK bekommen, ob ich nicht auch als Prüfer für die praktische Prüfung arbeiten will. Will ich gerne und auch mein Chef ist ganz begeistert, obwohl das natürlich erheblich mehr Abwesenheit vom Betrieb bedeutet. Nun meine Frage: hat von Euch schon mal jemand eine praktische Prüfung als Prüfer abgenommen? Was kommt da auf mich zu? Klar: Anträge prüfen, Dokus bewerten, Präsentationen bewerten. Aber das genauere Procedere würde mich mal interessieren. Vielleicht kann mir da ja jemand helfen? |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 11.11.2003
Ort: Hannover
Beiträge: 4.956
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Leider kann ich Dir nicht helfen, das Thema würde mich aber auch interessieren...
__________________
Thomas Esders Die Seite für Fachinformatiker-Ausbilder: http://www.fi-ausbilden.de Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...73&postcount=2 |
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 2.943
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Wird wohl erst aktuell ab der nächsten Sommerprüfung, sprich Frühjahr 2005, aber sollte ich mehr wissen, geb ich das natürlich gerne hier weiter.... :wink:
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#4 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.01.2004
Ort: Mannheim
Beiträge: 451
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Zitat:
Was willst Du noch wissen? Gruß GG
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Meine HPs: http://www.tcp-ip-info.de und http://www.fachinformatiker-systemintegration.info Meine Musik: http://www.lastfm.de/user/TschiTschi126/ >>> Sei nett zu Deinem Azubi, er könnte später 'mal Dein Chef werden! <<< |
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 2.943
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Interessieren würden mich die Kriterien, gibt es ein bundeseinheitliches Schema oder ist das ebenfalls an jeder IHK verschieden?
Und was passiert, wenn sich die Teilnehmer des Ausschusses nicht einig sind. Wenn z.B. ich sag, dass Projekt sei unrealistisch, aber der 2. Prüfer sagt das Projekt sei toll oder umgekehrt. Was passiert dann? |
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#6 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.01.2004
Ort: Mannheim
Beiträge: 451
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Hallo!
Wie die einzelnen Dinge gehandhabt werden, ist von IHK zu IHK unterschiedlich. Natürlich ist der Bewertungsrahmen über das BBiG vorgegeben - aber wie bei jeder Bewertung spielen die Menschen hier natürlich eine große Rolle. Die Auswahl der Projekte (bzw. die Ablehnung) erfolgt bei uns mit dem gesamten Prüfungsausschuss (ca. 70 Leute). Für die Bewertung der Doku, der Präsi und das Fachgespräch sind bei uns jeweils 3 (meistens 4) Prüfer zuständig. Sollten die Bewertungen zu weit auseinander liegen, wird nochmals drüber diskutiert. So oder so gilt das arithmetische Mittel. Es läuft hier also nicht anders, als bei allen anderen Abschlussprüfungen, die ich so kenne (Abitur, Diplomarbeit + Kolloquium etc.) auch. Nur dass bei denen meistens 2 max. 3 Personen an der Entscheidungsfindung beteiligt sind! Wie gesagt, so wird es bei uns (PA Fachinformatiker der IHK Pfalz) gemacht! Gruß GG
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#7 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 2.943
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Das macht mich schon ein wenig schlauer, danke!
So weit ich das aber hier mirbekommen hab, sind nur jeweils 2 Prüfer bei Präsentation + Fachgespräch anwesend... :? |
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#8 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.01.2004
Ort: Mannheim
Beiträge: 451
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Zitat:
3 ist jedoch das Minimum - darunter ist der PA nicht beschlussfähig! GG
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#9 |
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Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 2.943
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Äh, heißt das die Prüfung ist nicht gültig, wenn nur 2 Prüfer bei Präsentation und Fachgespräch anwesend sind? :shock:
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Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...74&postcount=3 |
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#10 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.03.2004
Ort: Elbflorenz
Beiträge: 1.977
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Ja, das kann ich bestätigen.
Drei müssen es sein und diese müssen dem Prüfungsausschuss angehören. Also auch die Sekretärin zählt nicht. In Sachsen ist dann noch vorgeschrieben, das die drei aus unterschiedlichen Schichten kommen. z.B. ein BS-Lehrer, ein Arbeiter und ein Unternehmer können das Trio bilden...usw.
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Ho Man sollte Macht nur dann ausüben, wenn man damit umgehen kann. |
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