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#1 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 03.01.2010
Beiträge: 2
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Hallo an alle User,
ich stehe kurz vor der schriftlichen Prüfung der Aussbildereignung und habe da eine Frage auf die ich weder im Buch noch im Netz eine Antwort gefunden habe. Was ist der Unterschied zwischen Lehr- und Arbeitsauftrag? Würde mich über eine Antwort wirklich freuen. |
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#2 |
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Benutzer
Registriert seit: 08.04.2008
Ort: Oldenburg
Beiträge: 43
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Hallo Fluse,
einen Lehrauftrag bekommt jemand, um DIR etwas beizubringen, d.h. was zu 'lehren' (siehe Lehrer). DU bekommst dann einen Arbeitsauftrag, um etwas zu arbeiten. Wäre schön, wenn du dabei etwas lernst. Aber das wäre dann ein Lernauftrag, d.h. du sollst gefälligst was lernen, gell?! |
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#3 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 03.01.2010
Beiträge: 2
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@jth
Danke für die Antwort finde super! Werde mich jetzt auch nach meier Prüfung am 19.ten öfter hier sein um dann andere zu Helfen ![]() . |
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