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Alt 09.02.2008, 20:56   #1
Ausbilder
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Registriert seit: 09.02.2008
Beiträge: 3
Ausbilder befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Vom Fachinformatiker zum Ausbildung - wie geht das?

Moin,

kurze Frage:
Wie läuft die "Zertifizierung" zum Ausbilder ab, wenn man diese theoretische Prüfung nicht schreiben möchte?

Einfach an einem Tag zur IHK fahren, eine Unterweisung oder Präsentation machen und fertig?

Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn die teure IHK-Schulung für die theoretische Prüfung wegfällt?

Schönen Abend noch
Ausbilder ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2008, 07:15   #2
Angela
Erfahrener Benutzer
Moderator
 
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 2.943
Angela befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Ich denke mal die theoretische Prüfung musst Du auf jeden Fall machen, ob mit oder ohne vorhergehenden Kurs. Die Unterweisungsprobe alleine wird nicht ausreichen.
Angela ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2008, 09:37   #3
awo
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.01.2007
Beiträge: 21
awo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo,

die praktische und theoretische Prüfung musst Du in jedem Fall machen.
Ob du einen entsprechenden Lehrgang besuchst ist deine Sache. Ich bin der Meinung, dass so ein Lehrgang durchaus sinnvoll ist.
Einige IHKs bieten auch einen Internet-Lehrgang an (IHK Köln), zu dem muss man dann nur 2 oder 3 Mal persönlich erscheinen.

Kosten sind unterschiedlich (je nach IHK). Vielleicht übernimmt die Kosten ja auch der Arbeitgeber!? Steuerlich absetzbar sind die Kosten und Fahrtkosten auf jeden Fall.
Lehrgang ca. 300€uro, Prüfung ca. 50-100€uro, Bücher etc. ca. 50€uro
ohne Gewähr
__________________
Grüße aus Rhein-Sieg
Andreas

Ich kann nicht alles, aber alles lernen!
awo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2008, 18:47   #4
Ausbilder
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2008
Beiträge: 3
Ausbilder befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo,

besten Dank für die Antworten.

Ich _muss_ also die theoretische Prüfung immer ablegen?

Welche berufliche Qualifikation muss ich denn mitbringen, damit ich den Ausbilderschein auch ohne theoretische Prüfung machen kann?

Ein Kumpel hat seinen Fachwirt letztes Jahr gemacht und durfte dann aufgrund seiner Qualifikation die theoretische Prüfung auslassen.

Ein paar andere Personen teilten mir mit, dass dies eigentlich unabhängig von einer Weiterbildung ist und ich den Ausbilderschein auch ohne diese theoretische Prüfung ablegen kann.

Ich denke, ich frage mal direkt bei meiner IHK mal nach

Vielen Dank und beste Grüße
Ausbilder ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2008, 08:06   #5
awo
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Registriert seit: 02.01.2007
Beiträge: 21
awo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo,
ich glaube Du verwechselst hier etwas:
Die fachliche Eignung als Ausbilder beinhaltet die beruflichen und die berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten.
Die Ausbildung nach AEVO beinhaltet nur die berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten. Eine entsprechende fachliche Ausbildung - z.B. Fachinformatiker - wird vorausgesetzt.

Zitat:
§ 30 Fachliche Eignung
(1) Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind.
(2) Die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, wer

1.
die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat,
2.
eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde oder eine Abschlussprüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat oder
3.
eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat

und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist.
(3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder das sonst zuständige Fachministerium kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 bestimmen, welche Prüfungen für welche Ausbildungsberufe anerkannt werden.
(4) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder das sonst zuständige Fachministerium kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, für einzelne Ausbildungsberufe bestimmen, dass abweichend von Absatz 2 die für die fachliche Eignung erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nur besitzt, wer

1.
die Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 oder 3 erfüllt und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist oder
2.
die Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 3 erfüllt und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist oder
3.
für die Ausübung eines freien Berufes zugelassen oder in ein öffentliches Amt bestellt ist.

(5) 1Das Bundesministerium für Bildung und Forschung kann nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmen, dass der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gesondert nachzuweisen ist. 2Dabei können Inhalt, Umfang und Abschluss der Maßnahmen für den Nachweis geregelt werden.
(6) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann Personen, die die Voraussetzungen des Absatzes 2, 4 oder 5 nicht erfüllen, die fachliche Eignung nach Anhörung der zuständigen Stelle widerruflich zuerkennen.
__________________
Grüße aus Rhein-Sieg
Andreas

Ich kann nicht alles, aber alles lernen!
awo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2008, 18:46   #6
Ausbilder
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Registriert seit: 09.02.2008
Beiträge: 3
Ausbilder befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

vielen Dank für deine Antwort.

Jetzt kapiere ich überhaupt nichts mehr.

Also, ich möchte einen Zettel haben auf dem steht "Ich darf ausbilden".

Dazu ist nötig einmal eine theoretische Prüfung (zuvor ggf. eine Schulung) und eine praktische Prüfung (Unterweisung).

Mein Kumpel hat Dank seines Fachwirts die theoretische Prüfung nicht machen müssen. Er hat nur die praktische Prüfung machen müssen.

Ich will auf diese theoretische Prüfung auch verzichten, habe aber keinen Fachwirt. Ich habe von einer Befreiung der theoretischen Prüfung gehört. Diese Befreiung kostet wohl überall momentan 50,00 EUR. Anschließend muss ich nur die praktische Prüfung machen und ich bekomme den Schein "Ich darf ausbilden".

Hier bekomme ich zu hören, dass die theoretische Prüfung immer gemacht werden muss.

Nun bin ich etwas verwirrt. Naja, ich werde mal im Internet genauer meine Situation recherchieren.

Liebe Grüße
Ausbilder ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2008, 07:21   #7
Angela
Erfahrener Benutzer
Moderator
 
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 2.943
Angela befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Wär nett, wenn Du uns auf dem Laufenden hältst, was rauskommt. Würde mich nämlich schon interessieren.
Meine Info (IHK) sagt nämlich, dass für die AEVO immer beide Teile abgelegt werden müssen, Theorie + Praxis.
Angela ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2008, 08:20   #8
awo
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Registriert seit: 02.01.2007
Beiträge: 21
awo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,
am Besten Du wendest dich einfach an die IHK. Die können dich am besten informieren.
__________________
Grüße aus Rhein-Sieg
Andreas

Ich kann nicht alles, aber alles lernen!
awo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2008, 09:01   #9
Thomas
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Beiträge: 4.956
Thomas befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Kleiner Einfwurf: Ich kenne es auch so, dass man beide Teile machen muss.
__________________
Thomas Esders

Die Seite für Fachinformatiker-Ausbilder:
http://www.fi-ausbilden.de

Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...73&postcount=2
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Alt 22.03.2008, 21:20   #10
gaschi
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Registriert seit: 22.03.2008
Ort: Duisburg
Beiträge: 1
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Hallo

Zitat:
§ 3 Nachweis der Qualifikation
1. Die Qualifikation nach § 2 ist in einer Prüfung nachzuweisen. Die Prüfung kann
zweimal wiederholt werden.
2. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
3. Im schriftlichen Teil soll der Prüfungsteilnehmer in höchstens 3 Stunden aus meh-
reren Handlungsfeldern Fall bezogene Aufgaben unter Aufsicht bearbeiten.
4. Der praktische Teil besteht aus der Präsentation oder praktischen Durchführung
einer Ausbildungseinheit und einem Prüfungsgespräch. Der Prüfungsteilnehmer
wählt dazu eine Ausbildungseinheit aus. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbil-
dungseinheit hat der Prüfungsteilnehmer in dem Prüfungsgespräch zu begründen.
Die Prüfung im praktischen Teil soll höchstens 30 Minuten dauern.
5. Im Bereich der Landwirtschaft und im Bereich der Hauswirtschaft besteht der prak-
tische Teil aus der Durchführung einer vom Prüfungsteilnehmer in Abstimmung
mit dem Prüfungsausschuß auszuwählenden Ausbildungseinheit und einem Prü-
fungsgespräch, in dem der Prüfungsteilnehmer die Auswahl und Gestaltung der
Ausbildungseinheit zu begründen hat. Die Prüfung im praktischen Teil soll höchs-
tens 60 Minuten dauern.
Quelle: http://www.bibb.de/dokumente/pdf/aus...verordnung.pdf

Demnach muss definitiv auch die theoretische Prüfung abgelegt werden. Dies ist auch der Stand der bis zu meiner Prüfung (Unterweisung & Fachgespräch im Jan 08).

Aber wie gesagt letztlich die einzige verbindliche Auskunft kann dir die für dich zuständige Stelle geben
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