|
Willkommen im Forum für Fachinformatiker Ausbilder und Azubis. Sie betrachten unser Forum derzeit als Gast und haben damit nur eingeschränkten Zugriff zu Diskussionen und den weiteren Funktionen. Wenn Sie sich kostenlos registrieren, haben Sie folgende Vorteile:
|
|
|
|||||||
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
|
|
#1 |
|
Neuer Benutzer
Registriert seit: 13.02.2009
Beiträge: 2
![]() |
Hi Leute,
habe ein dringendes Probelm: Ich bin im 3. Lehrjahr und habe im Mai meine Abschlussprüfung zur Inforamtikkauffrau. Mein Problem ist, dass ich von meinem Betrieb fristlos entlassen wurde. Weiß jemand wie ich nun vorgehen kann? Kann ich die Ausbildung ohne Betrieb beenden? Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar... Liebe Grüße |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.01.2004
Ort: Mannheim
Beiträge: 451
![]() |
Sollte gehen!
Spreche am Besten mit Deiner zuständigen IHK! Noch eine Frage: Was hast Du denn schlimmes angestellt, dass Du fristlos entlassen wurdest??? GG
__________________
Meine HPs: http://www.tcp-ip-info.de und http://www.fachinformatiker-systemintegration.info Meine Musik: http://www.lastfm.de/user/TschiTschi126/ >>> Sei nett zu Deinem Azubi, er könnte später 'mal Dein Chef werden! <<< |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Neuer Benutzer
Registriert seit: 13.02.2009
Beiträge: 2
![]() |
Hatte zu viele unentschuldigte Fehltage....
![]() |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.01.2004
Ort: Mannheim
Beiträge: 451
![]() |
Da gibt's aber normalerweise erst 'mal eine Abmahnung. Bei Festangestellten und erst recht bei Azubis!
GG
__________________
Meine HPs: http://www.tcp-ip-info.de und http://www.fachinformatiker-systemintegration.info Meine Musik: http://www.lastfm.de/user/TschiTschi126/ >>> Sei nett zu Deinem Azubi, er könnte später 'mal Dein Chef werden! <<< |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 2.943
![]() |
Rein rechtlich darf ich bei unentschuldigtem Fehlen auch ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen.
Und wie TschiTschi sagt - wende Dich so schnell wie möglich an Deine zuständige IHK.
__________________
Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...74&postcount=3 |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Neuer Benutzer
Registriert seit: 16.02.2009
Beiträge: 1
![]() |
Danke für die Info
__________________
rechtsanwalt bochum |
|
|
|
|
|
#7 | |
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.01.2004
Ort: Mannheim
Beiträge: 451
![]() |
Zitat:
bist Du Dir da sicher? Bei einem Azubi??? Es muss etwas Gravierendes vorgefallen sein. Dazu zählen IMHO:
Habe dazu im Internet auch gefunden: "Gefestigte Rechtsprechung ist aber auch, dass kleinere Verfehlungen, wie häufiges Zuspätkommen, unentschuldigtes Fernbleiben oder Überschreiten des Urlaubs für sich allein noch nicht zur fristlosen Kündigung berechtigen." Gruß Gerhard
__________________
Meine HPs: http://www.tcp-ip-info.de und http://www.fachinformatiker-systemintegration.info Meine Musik: http://www.lastfm.de/user/TschiTschi126/ >>> Sei nett zu Deinem Azubi, er könnte später 'mal Dein Chef werden! <<< |
|
|
|
|
|
|
#8 |
|
Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 2.943
![]() |
Laut "unserem" Arbeitsrechtsanwalt ist unentschuldigtes Fehlen gleichzusetzen mit Diebstahl - ein nicht wieder gut zu machender Vertrauensbruch, der zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Zudem ist der "Vorbildcharakter" zu beachten, d.h. wenn einer damit durchkommt, berechtigt das die anderen quasi auch dazu. Allerdings mahnen wir auch zunächst ab - aber nur einmal, dann ist Schluss mit lustig.
__________________
Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...74&postcount=3 |
|
|
|
|
|
#9 |
|
Erfahrener Benutzer
Moderator
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 2.943
![]() |
Zudem ging es hier wohl auch nicht um einen einmaligen Vorfall.
![]()
__________________
Ich: http://www.fi-ausbilden.de/forum/sho...74&postcount=3 |
|
|
|