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Alt 13.02.2009, 18:06   #1
Xsuscha
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Registriert seit: 13.02.2009
Beiträge: 2
Xsuscha befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unglücklich Wichtig... Abschlußprüfung ohne Betrieb beenden!

Hi Leute,

habe ein dringendes Probelm:

Ich bin im 3. Lehrjahr und habe im Mai meine Abschlussprüfung zur Inforamtikkauffrau.

Mein Problem ist, dass ich von meinem Betrieb fristlos entlassen wurde.

Weiß jemand wie ich nun vorgehen kann? Kann ich die Ausbildung ohne Betrieb beenden? Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar...

Liebe Grüße
Xsuscha ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2009, 02:01   #2
TschiTschi
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Registriert seit: 29.01.2004
Ort: Mannheim
Beiträge: 451
TschiTschi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Sollte gehen!

Spreche am Besten mit Deiner zuständigen IHK!


Noch eine Frage: Was hast Du denn schlimmes angestellt, dass Du fristlos entlassen wurdest???

GG
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Alt 14.02.2009, 21:55   #3
Xsuscha
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Registriert seit: 13.02.2009
Beiträge: 2
Xsuscha befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hatte zu viele unentschuldigte Fehltage....
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Alt 14.02.2009, 22:36   #4
TschiTschi
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von TschiTschi
 
Registriert seit: 29.01.2004
Ort: Mannheim
Beiträge: 451
TschiTschi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zitat:
Zitat von Xsuscha Beitrag anzeigen
Hatte zu viele unentschuldigte Fehltage....
Da gibt's aber normalerweise erst 'mal eine Abmahnung. Bei Festangestellten und erst recht bei Azubis!

GG
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Alt 16.02.2009, 07:21   #5
Angela
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Moderator
 
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 2.943
Angela befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Rein rechtlich darf ich bei unentschuldigtem Fehlen auch ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen.

Und wie TschiTschi sagt - wende Dich so schnell wie möglich an Deine zuständige IHK.
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Alt 16.02.2009, 08:54   #6
hubertt
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Registriert seit: 16.02.2009
Beiträge: 1
hubertt befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zitat:
Zitat von Angela Beitrag anzeigen
Rein rechtlich darf ich bei unentschuldigtem Fehlen auch ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen.

Und wie TschiTschi sagt - wende Dich so schnell wie möglich an Deine zuständige IHK.
Danke für die Info
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rechtsanwalt bochum
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Alt 16.02.2009, 21:17   #7
TschiTschi
Erfahrener Benutzer
 
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Registriert seit: 29.01.2004
Ort: Mannheim
Beiträge: 451
TschiTschi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zitat:
Zitat von Angela Beitrag anzeigen
Rein rechtlich darf ich bei unentschuldigtem Fehlen auch ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen.
Hallo Angela,

bist Du Dir da sicher? Bei einem Azubi???
Es muss etwas Gravierendes vorgefallen sein. Dazu zählen IMHO:

  • Diebstahl
  • Gewaltanwendung
  • glaubwürdiger Drohung
  • schwerwiegender Beleidigung
  • beharrlicher Arbeitsverweigerung
Unentschuldigtes Fehlen würde ich nicht dazu zählen. Zumindest würde ich eine Kündigung so kurz vor dem Ausbildungsende anfechten (wenn es sinnvoll erscheint)!

Habe dazu im Internet auch gefunden:
"Gefestigte Rechtsprechung ist aber auch, dass kleinere Verfehlungen, wie häufiges
Zuspätkommen, unentschuldigtes Fernbleiben oder Überschreiten des Urlaubs für sich allein
noch nicht zur fristlosen Kündigung berechtigen."


Gruß
Gerhard
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Alt 17.02.2009, 07:27   #8
Angela
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Moderator
 
Registriert seit: 04.12.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 2.943
Angela befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Laut "unserem" Arbeitsrechtsanwalt ist unentschuldigtes Fehlen gleichzusetzen mit Diebstahl - ein nicht wieder gut zu machender Vertrauensbruch, der zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Zudem ist der "Vorbildcharakter" zu beachten, d.h. wenn einer damit durchkommt, berechtigt das die anderen quasi auch dazu.

Allerdings mahnen wir auch zunächst ab - aber nur einmal, dann ist Schluss mit lustig.
Angela ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2009, 07:29   #9
Angela
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Moderator
 
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Beiträge: 2.943
Angela befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zitat:
Zitat von Xsuscha Beitrag anzeigen
Hatte zu viele unentschuldigte Fehltage....
Zudem ging es hier wohl auch nicht um einen einmaligen Vorfall.
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