AEVO: Die Ausbildereignung

AEVO

Was ist das?

Die arbeitspädagogischen Fähigkeiten können Ausbilder durch das Ablegen einer Ausbilderprüfung nachweisen. Für Ausbildungsverhältnisse, die in der Zeit vom 01. August 2003 bis zum 31. Juli 2008 bestehen oder begründet werden, hat die Bundesregierung Ausbilder von einer Nachweispflicht befreit. Die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, wonach Ausbilder persönlich und fachlich geeignet sein müssen, gelten aber nach wie vor. Auch die rechtlichen Grundlagen der Berufsausbildung sind weiterhin zu beachten.

Vorbereitungslehrgänge zur Ausbildereignungsprüfung gehen auf diese rechtlichen Grundlagen ein. Zusätzlich wird vermittelt, welche persönlichen und fachlichen Fähigkeiten ein Ausbilder mitbringen muss. Die gute Qualifikation des Ausbilders im Unternehmen ist von wesentlicher Bedeutung für die Qualität der Ausbildung. Die Ausbildereignungsprüfung bildet ein gutes Fundament für diese Qualifikation.

Die Inhalte der Vorbereitungslehrgänge gliedern sich in 7 Handlungsfelder, welche die Aufgabenschwerpunkte der Ausbildenden repräsentieren.



Folgende Unterweisungskonzepte stehen zum Download bereit:

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