Checkliste für Ausbilder

Checkliste für Ausbilder

Mit dieser Checkliste soll der (angehende) Ausbilder eine Übersicht bekommen, was alles vor, während und nach der Ausbildung zu beachten und zu tun ist. Einen Artikel über die rechtlichen Grundlagen findet Ihr hier.


Zwischenprüfung

  • Bei "normaler" 3 jähriger Ausbildungszeit erfolgt nach 1 1/2 Jahren eine Zwischenprüfung, die (noch) lediglich abgelegt, nicht bestanden werden muss
  • Bei einer 2 1/2 jährigen Ausbildungszeit erfolgt die Zwischenprüfung nach 1 Jahr
  • Für Azubis mit einer 2 jährigen Ausbildungszeit sollte man die Zwischenprüfung nach 1 Jahr bei der IHK beantragen, insofern sie nicht automatisch zu diesem Termin geladen werden
  • Im Moment besteht die Zwischenprüfung aus einem 120 minütigen schriftlichen Test, der ausschließlich geschlossene Fragen ("Ankreuzfragen") beinhaltet und in die Themengebiete "Betriebswirtschaftliche Prozesse und Arbeitsorganisation", "Informations- und telekommunikationstechnische Systeme", "Programmerstellung und -dokumentation" und "Wirtschafts- und Sozialkunde" aufgeteilt ist
  • Die Zwischenprüfung ist für beide Richtungen des Fachinformatikers gleich
  • Die Anmeldung / Einladung des Azubis erfolgt normalerweise automatisch durch die zuständige IHK
  • Die Termine für die Zwischenprüfung sind i.d.R. Anfang März für die Frühjahrsprüfung und Ende September für die Herbstprüfung
  • Sollte man ca. 2 Monate vor Prüfungstermin noch nichts von seiner IHK gehört haben, empfiehlt sich eine Nachfrage

Abschlussprüfung

  • Die Abschlussprüfung setzt sich aus einem schriftlichen Teil (der zuerst erfolgt) und einem praktischen Teil zusammen
  • Der praktische Teil ist eine betriebliche Projektarbeit, die vom Azubi selbstständig durchgeführt werden muss. Diese Projektarbeit muss dokumentiert und vor dem Prüfungsausschuss präsentiert werden
  • Bewertet werden dabei die Dokumentation, die Präsentation und ein Fachgespräch, das sich an die Präsentation anschließt
  • Das Thema der Projektarbeit muss im Vorfeld vom zuständigen Prüfungsausschuss genehmigt werden
  • Die Dauer für diese Projektarbeit umfasst bei allen IT-Berufen 35h, außer bei Fachinformatikern für Anwendungsentwicklung, dort sind es 70h
  • Die schriftliche Prüfung setzt sich aus 3 Teilen zusammen: eine 90 minütige Prüfung zur Fachqualifikation (GA 1) mit offenen Fragen, diese Prüfung ist für jeden IT-Beruf unterschiedlich; eine 90 minütige Prüfung zur Kernqualifikation (GA 2) mit offenen Fragen, diese ist für alle IT-Berufe gleich und eine 60 minütige Prüfung zu Wirtschaft- und Sozialkunde mit geschlossenen Fragen, ebenfalls für alle IT-Berufe gleich
  • Die Wertigkeit ist GA 1 = 40%, GA 2 = 40% und WiSo = 20% zum Gesamtergebnis der Schriftlichen
  • Vorsicht: In Baden Württemberg gibt es einen anderen Prüfungsmodus, insbesondere die schriftlichen Prüfungen erfolgen hier zu einem anderen Termin und auch die Inhalte und Prüfungen der Schriftlichen sind unterschiedlich!
  • Die Anmeldung / Einladung des Azubis erfolgt normalerweise automatisch durch die zuständige IHK
  • Die Termine für den schriftlichen Teil sind i.d.R. Anfang Mai für die Sommerprüfung und Ende November für die Winterprüfung
  • Die Termine für die Abgabe der Projektdokumentation und für Präsentation / Fachgespräch sind von IHK zu IHK sehr verschieden, in jedem Fall aber nach den schriftlichen Prüfungen

Nach der Ausbildung

  • Die Ausbildungszeit ist mit dem Bestehen der Abschlussprüfung beendet
  • Normalerweise wird den Azubis nach Präsentation und Fachgespräch mitgeteilt, ob sie die Prüfung bestanden haben; wenn ja, ist ihre Ausbildung damit beendet und nicht erst zu dem Zeitpunkt, der im Ausbildungsvertrag steht
  • Soll ein Azubi nach der Ausbildung nicht übernommen werden, darf er nach bestandener Prüfung im Unternehmen keine Aufgabe übertragen bekommen, sonst gilt er als in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen!
  • Besteht ein Azubi die Prüfung beim ersten Mal nicht, muss er bis zum nächsten Prüfungstermin (normalerweise 1/2 Jahr später) weiter beschäftigt werden, wenn er das beantragt
  • Fällt er ein weiteres Mal durch, entfällt der Anspruch auf Weiterbeschäftigung

Einen Artikel über die rechtlichen Grundlagen findet Ihr hier.

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