Glossar für Ausbilder und Azubis
- Ausbildender
- Definition für:Derjenige der einstellt
Ausbildender ist derjenige/diejenige, der/die einen anderen zur Berufsausbildung einstellt. Daher können alle natürlichen und juristischen Personen Ausbildende sein, wenn sie die Voraussetzungen der persönlichen Eignung erfüllen. Im Einzelfall ist der Ausbildende die Person, die den Berufsausbildungsvertrag mit dem/der Auszubildenden abschließt. Der Ausbildende überträgt dem Ausbilder seine vertraglichen Ausbildungspflichten (wenn er/sie nicht selbst ausbildet) und haftet für Fehler des Ausbilders.
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