Rechte der Azubis (Pflichten der Ausbilder/in)

Rechte und Pflichten

Ausbildungspflicht
Der/Die Ausbilder/in ist verpflichtet, dem Azubi die Fertigkeiten und Kenntnisse planmäßig zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind.

Freistellung für Berufsschulunterricht
Der/Die Ausbilder/in muss den Azubi zum Besuch der Berufsschule anhalten und ihn dafür freistellen.

Freistellung für außerbetriebliche Ausbildung
Der/Die Ausbilder/in ist verpflichtet, den Azubi für die vereinbarten Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte freizustellen.


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